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Dieser Artikel behandelt den Reisenden. Siehe auch: Der Passagier. |
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Ein Passagier (vom Französischen: passager, passajour = Reisender, ursprünglich aus dem lateinischen passus = Klafter, Schritt) ist eine Person, die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Verkehrsmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört.
In öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs gemäß einer Beförderungsbedingung werden die Passagiere allgemein als Fahrgäste bezeichnet.
Passagiere im engeren Sinne sind speziell Reisende des Schiffs- und Flugverkehrs. Der Reisende in einem Land- und Binnengewässerfahrzeug wird traditionell als Fahrgast bezeichnet.
Passagiere und Fahrgäste entrichten zumeist ein Beförderungsentgelt (auch „Fahrpreis“ oder „Passage“ genannt), zum Beispiel Taxe (bei Taxifahrten). Die Berechtigung für die Nutzung wird je nach Verkehrsart durch unterschiedliche Dokumente ausgewiesen: In der Regel verbrieft eine Fahrkarte den Beförderungsanspruch; speziell bei Flugreisen dokumentiert diesen der Flugschein (beim Boarding nur noch die Bordkarte).
Als Passagiere gelten hier Personen, die das Fahrzeug zum Erreichen eines Zielortes benutzen. Dabei ist es ohne Belang, ob
Bei Anwesenheit auch nur eines einzigen Passagiers ergibt sich die erforderliche Befähigung (Führerscheinklasse) für den Fahrer aus der maximalen Anzahl der Sitzplätze des Fahrzeuges.
Nicht als Passagiere gelten neben dem Fahrer Personen, die eine berufliche Tätigkeit an Bord des fahrenden Fahrzeuges ausüben müssen. Sind ausschließlich Personen aus folgenden Gruppen an Bord, gilt auch ein beliebig großer Bus als leer und darf mit der Führerscheinklasse C, Erweiterung 172 („Leerer Bus“) bewegt werden:
Diese Personen müssen nicht zwingend am Ort des Einstiegs wieder aussteigen, sofern der Ort des Aussteigens sich nicht aus einem zu erreichenden Ziel ergibt, sondern aus der Beendigung eines Arbeitsauftrages.
In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflügen streng zwischen Besatzung bzw. Piloten und Passagieren unterschieden (zum Beispiel bei der Ermittlung des Fluggastaufkommens): Jeder Mitflieger, der nicht Teil der Besatzung ist, ist „Passagier“ oder gemäß ICAO-Code „PAX“ (Abk. für persons approximately).
Das Luftfahrtjargon-Wort „Pax“ könnte eine für den amerikanischen Sprachgebrauch typische Verkürzung des mehrsilbigen Wortes „Passenger“ sein, der Ursprung ist jedoch umstritten. Verwendet wird Pax (Plural Paxe[1]) mittlerweile auch im übrigen Verkehrsgewerbe, der Touristik, in Hotellerie und Gastronomie als Bezeichnung für den Gast.
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