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Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung.
Bei Stromausfall ist eine Orientierung in Gebäuden für ortsfremde Personen häufig stark erschwert. Ein von der allgemeinen Versorgung unabhängiges zweites Beleuchtungssystem mit (feuerhemmender) Verkabelung oder Sicherheitsstromquelle ermöglicht dazu das sichere und rasche Verlassen des Gebäudes von Personen.
Bei der Notbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung kann unterschieden werden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Die Ersatzbeleuchtung stellt sicher, dass bei einem Netzausfall notwendige Arbeiten noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden können, sofern keine Gefährdung für Mitarbeiter besteht. Ersatzbeleuchtungen kommen zum Beispiel bei Überwachungsanlagen, Kommandoräumen der Sicherheitsorgane oder von Industrieanlagen oder in Operationsräumen von Krankenhäusern zum Einsatz.
Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen. Je nach Anforderung bzw. Arbeitsplatz kann dazu auch ein gefährlicher Arbeitsablauf vorher abgeschlossen werden. Bei der Sicherheitsbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Antipanikbeleuchtung. Die wichtigsten Anforderungen nach DIN EN 1838 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 sind:
Als Teil der Sicherheitsbeleuchtung werden Rettungszeichenleuchten mit grün-weißen Piktogrammen nach EN ISO 7010, also stilisierten Personen mit Pfeil in Fluchtrichtung, installiert und sind auch Teil der Sicherheitsleitsysteme eines Gebäudes. Eine Besonderheit gilt für Eisenbahn-, Straßenbahn-, und U-Bahn-Tunnel: Dort werden die Notausgänge mit blau hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet, um eine Verwechslung mit grünen Eisenbahnsignalen auszuschließen.
Die Sicherheitsbeleuchtung zeigt den Weg zum Ausgang, beleuchtet den Flucht- und Rettungsweg und ermöglicht die Erkennung von Hindernissen und Niveauunterschieden wie Treppen. Sie kennzeichnet außerdem Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungs- (z. B. Feuerlöscher) und Meldeeinrichtungen.
Arbeitgeber sind zum Schutz ihrer Angestellten verpflichtet und müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. In dieser wird ermittelt, ob alle Mitarbeiter bei Ausfall der Beleuchtung ihre Arbeitsplätze gefahrlos verlassen können.
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung sind u. a. Baustellen, Labore, Arbeitsplätze in der Nähe von heißen Bädern oder Gießgruben, elektrische Betriebsräume und Steuereinrichtungen. Hier ist eine Sicherheitsbeleuchtung von mindestens 15 Lux nach spätestens 0,5 Sekunden gefordert. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung ist in diesen Arbeitsbereichen kleiner als 10:1.
Die Antipanikbeleuchtung soll in Versammlungsstätten eine Massenpanik im Dunkeln vermeiden. Sie sorgt für ausreichende Sehbedingungen, damit Flucht- und Rettungswege sicher erreicht werden können. Eine Antipanikbeleuchtung ist zu installieren, wenn in großen Hallen die Fluchtwege nicht eindeutig definiert sind oder die gesamte Fläche als Rettungsweg genutzt werden kann. Nötig ist sie auch in Konferenzräumen über 60 Quadratmeter Größe ohne ausgewiesene Fluchtwege sowie in Aufzügen.[1]
Die Stromversorgung erfolgt aus einer Ersatzstromquelle. Dies können Batteriesysteme oder Stromerzeugungsaggregate sein. Die Sicherheitsbeleuchtung kann in Dauerschaltung (ständiger Leuchtbetrieb) oder in Bereitschaftsschaltung (Einschaltung der Leuchten bei Stromausfall) betrieben werden. Es gibt auch die Möglichkeit des Ein- und Ausschaltens von Notleuchten. Hierbei werden elektronischen Module vorgeschaltet, sodass die Leuchten dann entweder über eine Ansteuerung mittels örtlichen Tastern oder über einen Datenbus angesteuert werden können. Bei Stromausfall der Allgemeinversorgung werden diese Leuchten dann von der Sicherheitsstromquelle versorgt. Der Betreiber ist gesetzlich und normativ zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet.
Normen, Verordnungen aus Baurecht und Arbeitsschutz regeln die Anforderungen an die Not- und Sicherheitsbeleuchtung.
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