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Einarmiger Bandit (15039 views - Game & Play & Gamification)

Ein Spielautomat ist ein ursprünglich mechanisch, später elektromechanisch und heute meist elektronisch funktionierendes, Screen-basiertes Gerät, das nach Münzeinwurf, Eingabe einer Banknote oder eines werthaltigen Tickets einen Spielverlauf startet, dessen Ergebnis durch Zufall und Spieler-Betätigungen bestimmt wird. Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs-, Umsatzsteuer bzw. Spielbankabgabe erhält.
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Einarmiger Bandit

Einarmiger Bandit

Ein Spielautomat ist ein ursprünglich mechanisch, später elektromechanisch und heute meist elektronisch funktionierendes, Screen-basiertes Gerät, das nach Münzeinwurf, Eingabe einer Banknote oder eines werthaltigen Tickets einen Spielverlauf startet, dessen Ergebnis durch Zufall und Spieler-Betätigungen bestimmt wird.

Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs-, Umsatzsteuer bzw. Spielbankabgabe erhält.

Begriffsbedeutung

Mit dem Begriff Spielautomaten werden in Deutschland meist Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen. Allerdings wird die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst:

In Spielbanken wird das Automatenspiel zur Abgrenzung von den Glücksspielen Roulette und Black Jack oft als kleines Spiel bezeichnet.[1]

Geschichte

Der Name einarmiger Bandit kommt von dem englischen Ausdruck one-arm(ed) bandit und daher, dass der Automat nur einen Arm (Hebel) hat, aber dem Benutzer wie ein Dieb oder Betrüger die Taschen leert, entsprechend der Bedeutung von bandit in der Umgangssprache. In den USA werden diese Geräte auch slot machine (slot bezeichnet den Münzeinwurfschlitz), in Australien poker machine und in Großbritannien fruit machine (= Früchtemaschine, nach den Symbolen auf den Walzen) genannt. Der erste in Kalifornien aufgestellte Maschinentyp trug nach dem Symbol mit der Höchstgewinnmöglichkeit den Namen Liberty bell.

Der erste aller Geldspielautomaten war die Black Cat der Brüder Caille. Erbaut im Jahr 1889 hatte sie schon den typischen Seitenarm und erhielt als erste die Bezeichnung „einarmiger Bandit“. Besondere Bekanntheit erlangte das Gerät Liberty Bell des aus Schwaben nach Kalifornien ausgewanderten Maschinenbauers Charles August Fey, welches er 1899 in San Francisco erfand.[2][3] Diese Slotmachine war die erste mit einem 3-Walzen-Spielsystem. Aufgrund der fehlenden Patentanmeldung dieser Erfindung geriet das System zum Allgemeingut der Glücksspielbranche.[4] Vor der Etablierung dieses Systems produzierten viele Hersteller Stand-Slots, die nach dem Rouletteprinzip funktionierten und bei denen auf eine Farbe gesetzt werden musste, bevor man die Roulettescheibe meist mit einem Hebel in Bewegung versetzte.

Im Deutschen Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik war das Glücksspiel an Automaten strengstens verboten. Erlaubt jedoch war das Spiel mit der Geschicklichkeit. Aus dieser Zeit sind etliche Spielsysteme erhalten, die den Spielenden auffordern in den unterschiedlichsten Formen seine Geschicklichkeit am Automaten unter Beweis zu stellen.[5]

Das Betätigen eines Hebels setzt Walzen mit Symbolen in Bewegung. Ziel ist es, dass die Walzen nach dem Stehenbleiben in bestimmten Positionen die gleichen Symbole anzeigen. Die in Deutschland nur in Casinos aufgestellten Automaten bieten teilweise sehr hohe Gewinne (Jackpotgewinne von mehreren Millionen Dollar bzw. Euro). Die traditionellen Geräte mit Walzen und Handhebel werden von modernen Maschinen mit Bildschirmen abgelöst, auf denen die Walzen nur simuliert werden. Diese Bildschirmgeräte haben den Vorteil, dem Spieler bei einigen Geräten die Auswahl zwischen mehreren Spielen oder Spieleinsätzen zu ermöglichen. Neueste Entwicklung sind Geräte, bei denen der Spieler den Wert eines Kredites (kleinste Einheit des Spieleinsatzes) selbst bestimmen kann (Fachbegriff: Multi-Denomination). Je nach Ausführung der Maschine können auch mehrere Gewinnlinien, – bis über 100 –, oder Kredite je Gewinnlinie gespielt werden. Der Wert pro Kredit kann vor allem in US-Casinos sehr hohe Werte erreichen, teilweise sogar bis $1000 pro Kredit. Die entsprechend möglichen Gewinne können dann große Höhen erreichen. Auf Bildschirmgeräten können auch herkömmliche Kasinospiele wie Black Jack, Poker und Roulette aufgespielt werden. Viele einarmige Banditen verfügen über ein Jackpotsystem, bei dem ein vorher festgelegter Prozentsatz des Spieleinsatzes einem Jackpotzähler hinzugefügt wird. Auch können mehrere Geräte an ein gemeinsames Jackpotsystem angeschlossen sein. Dies kann innerhalb eines einzelnen Casinos der Fall sein (LAN Jackpot = local area network jackpot) oder über mehrere Casinos hinweg (WAN Jackpot = wide area network jackpot). In den USA ist dies fast ausschließlich auf Casinos innerhalb eines einzelnen Bundesstaates begrenzt, da die gesetzlichen Vorgaben für Casino Automaten sich zwischen den Bundesstaaten sehr unterscheiden.

Die Auszahlung der Gewinne bei diesen Automaten geschieht entweder durch eingebaute Auszahleinheiten (meist mit sog. „Hoppern“ zur Münzauszahlung oder durch sog. „Banknotenrecycler“) oder durch Handauszahlung des Aufsichtspersonals. Mittlerweile ist diese Art der Auszahlung allerdings in Spielbanken fast vollständig verschwunden und durch ein "TiTo" (Ticket in, Ticket out) System ersetzt worden. Hierbei druckt das Gerät nach Drücken der Auszahltaste ein Ticket aus, auf dem der Gewinnbetrag aufgedruckt ist. Dieser Gutschein in der Größe eines US-Dollars kann anschließend statt einer Banknote für das Spiel an einem anderen Gerät (innerhalb des gleichen Casinos) verwendet werden, oder an einem Rückwechselautomat in Bargeld getauscht werden. Handauszahlungen sind in amerikanischen Casinos nur noch bei Gewinnen über $1199,- erforderlich, da ein höherer Gewinn steuerpflichtig ist.

Im Jahr 1990 wurden die ersten Online-Casinos veröffentlicht und bieten seitdem auch Online-Spielautomaten an.

Gewerblich betriebene Spielautomaten in Deutschland

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung des pathologischen Spiels (Spielabhängigkeit oder Spielsucht) unterliegen Geldspielgeräte und deren Aufstellung umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, dem Jugendschutzgesetz sowie in Ländergesetzen geregelt sind.

Die aktuelle Fassung der Spielverordnung ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten.[7] Mit dieser Novelle wurden einige Details einer umfassenden Reform durch die Sechste Novelle korrigiert, die einen Monat zuvor in Kraft getreten war.[8]

Mit der Sechsten Novellierung soll der Jugend- und Spielerschutz bei Geldspielgeräten insbesondere durch eine Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten verbessert werden, wozu konkret insbesondere die Limits für den maximal möglichen Verlust und Gewinn pro Stunde abgesenkt wurden:

  • Eine Aufstellung von Geldspielgeräten ist nur in Gaststätten und Spielhallen erlaubt, wobei die Maximalanzahl 3 (2 ab 10. November 2019) bzw. 12 pro Aufstellort beträgt (§ 3 Abs. 1 u. 2 SpielV). Der Aufstellungsort bedarf einer Geeignetheitsbestätigung.
  • In Spielhallen ist ein Alkoholausschank nicht erlaubt (§ 3 Abs. 3 SpielV).
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Spielen an Automaten untersagt (§ 6 Abs. 2 JuSchG). Für Spielhallen besteht darüber hinaus ein Zutrittsverbot (§ 6 Abs. 1 JuSchG).
  • Geregelt sind Höchstgewinn, -einsatz und das Zeitintervall dazwischen (Dauer eines „Spiels“): zulässig sind z. B. in 5 Sekunden 0,20 € Einsatz und 2 € Gewinn.
  • Der Verlust pro Stunde, d. h. der die Gewinne übersteigende Einsatz, ist begrenzt auf höchstens 60 € (§ 13 Nr. 4 SpielV).
  • Der Gewinn pro Stunde darf nach Abzug der Einsätze nicht höher sein als 400 € (§ 13 Nr. 5 SpielV).
  • Der durchschnittliche Verlust pro Stunde ist begrenzt auf höchstens 20 € (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 SpielV).
  • Die Obergrenzen für Einsatz, Gewinn und Verlust pro Zeiteinheit werden durch eine Kontrolleinrichtung gewährleistet (§ 13 Nr. 9 SpielV).
  • Die die Automaten betreffenden Parameter werden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Rahmen einer Bauartzulassung (§ 11 Abs. 1) auf Basis einer Technischen Richtlinie[9] geprüft (§ 12 Abs. 4).
  • Geldspielgeräte dürfen maximal vier Jahre betrieben werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 SpielV), wobei der Betrieb von mindestens zwei Jahre alten Spielgeräten nur dann statthaft ist, wenn eine Überprüfung durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der PTB dafür zugelassenen Stelle, wie derzeit z. B. dem TÜV Rheinland, maximal zwei Jahre zurückliegt (§ 7 SpielV).

Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik nach § 13 Nr. 7 SpielV und die Möglichkeit des Spielbetriebs nur mit einem gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittel nach § 13 Nr. 10 SpielV), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation eines Spielautomaten (§ 13 Nr. 11 SpielV) und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten[10] (§ 13 Nr. 10 SpielV) sowie das so genannte Punktespiel.[11][12][13] Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen (§ 13 Nr. 1 SpielV) gehen im Wesentlichen auf den Maßgabebeschluss des Bundesrats zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die Bundesregierung in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme[14] erst nach über 16 Monaten und einer erneuten Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Kraft zu setzen.[11] Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten[15] Technischen Richtlinie der PTB geregelt.[16]

Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (Slotmachines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“[17] zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos Slotmachines, bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 500 €[18] und Gewinne von 50.000 € möglich sind.[19] Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.[20][21] Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) beschlossen. Diese Gesetze beinhalten zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,[22] Sperrstunden, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,[23] ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.[24] Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.[25][26] Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 begonnen wurde, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.[27] In Niedersachsen wurden bis zu einem gegenläufigen Gerichtsbeschluss[28] die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines Losentscheids verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.[29] Einige Bundesländer haben im Rahmen von Übergangsregelungen längere Fristen für Bestandsspielhallen gesetzt. So wird in Rheinland-Pfalz erst zum 1. Juli 2021 die Genehmigung von 342 Spielhallen erlöschen, was beispielsweise im Fall der Stadt Trier 32 der 34 bisherigen Spielhallen betrifft.[30]

Die Gesamtzahl der in Deutschland aufgestellten Geldspielgeräte betrug 2017 insgesamt 255.000 Geräte. In den 22 Jahren zuvor bewegte sich die Zahl zwischen 183.000 (im Jahr 2005) und 269.000 (im Jahr 2014). In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die 64.300 (1995) beziehungsweise 82.300 (2005) Spielautomaten,[31] die seit 2006 aufgrund des damals eingefügten § 6a SpielV nicht mehr betrieben werden dürfen, weil sie zwar nicht die Möglichkeit eines Geldgewinnes, wohl aber die Möglichkeit des Gewinns von mehr als sechs Freispielen boten.

Die Einnahmen aus Geldspielgeräten unterliegen außer den üblichen Steuern (Umsatzsteuer und Ertragssteuer) außerhalb von Bayern der (kommunalen) Vergnügungssteuer. Zum Zweck von deren Erhebung müssen sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst werden. Das Aufkommen an Vergnügungssteuer für Spielautomaten stieg in den letzten Jahren von 190 Mill. € (2006) auf 1.048 Mill. € (2017).[32][33][34]

Hersteller

Die heute in Deutschland am häufigsten anzutreffenden Geldspielgeräte sind Produkte der Gauselmann-Gruppe oder von Novomatic.[35] Ein weiterer Hersteller ist Bally Wulff (Schmidt-Gruppe).

Suchtgefahr

Glücksspielautomaten wird wegen der schnellen Abfolge von Spielen, der Interaktion des Spielers während des Spiels und der Auszahlung von Zwischengewinnen eine besonders hohe Suchtgefahr zugeschrieben.[36]

 Commons: Spielautomaten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wiktionary: Spielautomat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  1. Spielbanken Bayern: Spielbankordnung (Stand April 2013; PDF)
  2. Alfried Schmitz: Der Einarmige Bandit planet-wissen.de 1.Juni 2009 (Abgerufen am 8. April 2012)
  3. Nic Costa: Automatic Pleasures, The history of coin machine. London 1988, S. 37.
  4. Für die ganze Geschichte rund um Charlie Fey und die Liberty Bell siehe: Marshall Fey: Slot machines, a pictorial history of the first 100 years. Reno 1989, S. 37–43.
  5. Geschicklichkeit, Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann) (Memento vom 29. Juni 2017 im Internet Archive)
  6. Glücks- und Geldspiel, Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann) (Memento vom 17. März 2016 im Internet Archive)
  7. Verkündung der Siebten Novelle der Spielverordnung im Bundesgesetzblatt, 12. Dezember 2014, BGBl. I S. 2003
  8. Verkündung der Sechsten Novelle der Spielverordnung im Bundesgesetzblatt, 10. November 2014, BGBl. I S. 1678
  9. Spielgeräte-Portal der PTB
  10. Johann Heyszl, Florian Thiel: Geldspielgeräte in Zukunft mit geprüfter Sicherheit. In: Datenschutz und Datensicherheit. Band 39, Heft 4, März 2015, S. 234–239, doi:10.1007/s11623-015-0402-z.
  11. a b Notifizierungsnachricht 2014/289/D bei der EU
  12. Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23. Mai 2013
  13. Bundesratsdrucksache 437/13 (Beschluss) vom 5. Juli 2013
  14. Bundestagsdrucksache 17/14712, Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013
  15. Notifzierungsnachricht 2015/68/D
  16. Technische Richtlinie für Geldspielgeräte, Version 5.0 vom 27. Januar 2015
  17. Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 (PDF; 1,8 MB) vom 30. August 2005, S. 1.
  18. Gerhard Meyer, Meinolf Bachmann: Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten. 2017, ISBN 978-3-662-54838-7, doi:10.1007/978-3-662-54839-4, S. 20.; 50 € Höchsteinsatz werden genannt in: Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 (PDF; 1,8 MB) vom 30. August 2005, S. 10.
  19. Informationsblatt „Spielerschutz“ (PDF; 676 kB), Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI)
  20. Uwe Schneider: Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht, Bild-Online, 6. Juni 2011.
  21. Eike Kellermann: Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“. (Memento vom 17. Oktober 2011 im Internet Archive) In: Südthüringer Zeitung. 15. Oktober 2011.
  22. Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2016), § 6, Abs. 1
  23. Bernd J. Hartmann: Spielverbote in Spielbanken und Spielhallen: Einlasskontrolle und Sperrsystem am Maßstab von Kohärenz und Konsistenz. In: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. 7. Jahrgang, 2013, S. 489–532. (online)
  24. Übersicht Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen, Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)
  25. Studie von Oliver Kaul, FH Mainz, siehe: Spielstättenschwund 2017. In: Games & business. Juni 2014, S. 36. ISSN 1619-0564
  26. Blick in die Zukunft des gewerblichen Spiels. In: Automatenmarkt. Juli 2014, S. 20–21. ISSN 0005-1039 (online)
  27. Hälfte der Spielhallen in Berlin muss schließen. In: Berliner Morgenpost. 25. August 2016.
  28. OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 4. September 2017, AZ: 11 ME 330/17,
  29. Los hat entschieden: 52 von 87 Spielhallen in Osnabrück müssen schließen. In: Delmenhorster Kreisblatt. 24. August 2016.
  30. Rheinland-Pfalz entzieht 342 Spielhallen die Konzession, Trierischer Volksfreund, 30. Januar 2018.
  31. Hans-Günther Vieweg: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2016 und Ausblick 2017. ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, S. 15 (online) sowie Economic Development of the German Coin-operated Gaming and Amusement Machine Industry 2017 and Outlook for 2018 / 2019, Table 1
  32. Hans-Günther Vieweg: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2014 und Ausblick 2014, ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, S. 23 f. (online)
  33. Statistisches Bundesamt, Finanzen und Steuern, 1.−4. Vierteljahr 2015
  34. Übersicht auf der Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI)
  35. Betrug beim Glücksspiel?: Glücksspielautomaten sollen manipuliert sein. In: www.wiwo.de. Abgerufen am 30. Mai 2016.
  36. https://www.tagesschau.de/inland/faqgluecksspiele100.html FAQ über Glücksspiele


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