Our 3D CAD supplier models have been moved to 3Dfindit.com, the new visual search engine for 3D CAD, CAE & BIM models.
You can log in there with your existing account of this site.
The content remains free of charge.
Licensed under Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 (Ralf Roletschek ).
Ein Spielautomat ist ein ursprünglich mechanisch, später elektromechanisch und heute meist elektronisch funktionierendes, Screen-basiertes Gerät, das nach Münzeinwurf, Eingabe einer Banknote oder eines werthaltigen Tickets einen Spielverlauf startet, dessen Ergebnis durch Zufall und Spieler-Betätigungen bestimmt wird.
Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs-, Umsatzsteuer bzw. Spielbankabgabe erhält.
Mit dem Begriff Spielautomaten werden in Deutschland meist Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen. Allerdings wird die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst:
In Spielbanken wird das Automatenspiel zur Abgrenzung von den Glücksspielen Roulette und Black Jack oft als kleines Spiel bezeichnet.[1]
Der Name einarmiger Bandit kommt von dem englischen Ausdruck one-arm(ed) bandit und daher, dass der Automat nur einen Arm (Hebel) hat, aber dem Benutzer wie ein Dieb oder Betrüger die Taschen leert, entsprechend der Bedeutung von bandit in der Umgangssprache. In den USA werden diese Geräte auch slot machine (slot bezeichnet den Münzeinwurfschlitz), in Australien poker machine und in Großbritannien fruit machine (= Früchtemaschine, nach den Symbolen auf den Walzen) genannt. Der erste in Kalifornien aufgestellte Maschinentyp trug nach dem Symbol mit der Höchstgewinnmöglichkeit den Namen Liberty bell.
Der erste aller Geldspielautomaten war die Black Cat der Brüder Caille. Erbaut im Jahr 1889 hatte sie schon den typischen Seitenarm und erhielt als erste die Bezeichnung „einarmiger Bandit“. Besondere Bekanntheit erlangte das Gerät Liberty Bell des aus Schwaben nach Kalifornien ausgewanderten Maschinenbauers Charles August Fey, welches er 1899 in San Francisco erfand.[2][3] Diese Slotmachine war die erste mit einem 3-Walzen-Spielsystem. Aufgrund der fehlenden Patentanmeldung dieser Erfindung geriet das System zum Allgemeingut der Glücksspielbranche.[4] Vor der Etablierung dieses Systems produzierten viele Hersteller Stand-Slots, die nach dem Rouletteprinzip funktionierten und bei denen auf eine Farbe gesetzt werden musste, bevor man die Roulettescheibe meist mit einem Hebel in Bewegung versetzte.
Im Deutschen Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik war das Glücksspiel an Automaten strengstens verboten. Erlaubt jedoch war das Spiel mit der Geschicklichkeit. Aus dieser Zeit sind etliche Spielsysteme erhalten, die den Spielenden auffordern in den unterschiedlichsten Formen seine Geschicklichkeit am Automaten unter Beweis zu stellen.[5]
Das Betätigen eines Hebels setzt Walzen mit Symbolen in Bewegung. Ziel ist es, dass die Walzen nach dem Stehenbleiben in bestimmten Positionen die gleichen Symbole anzeigen. Die in Deutschland nur in Casinos aufgestellten Automaten bieten teilweise sehr hohe Gewinne (Jackpotgewinne von mehreren Millionen Dollar bzw. Euro). Die traditionellen Geräte mit Walzen und Handhebel werden von modernen Maschinen mit Bildschirmen abgelöst, auf denen die Walzen nur simuliert werden. Diese Bildschirmgeräte haben den Vorteil, dem Spieler bei einigen Geräten die Auswahl zwischen mehreren Spielen oder Spieleinsätzen zu ermöglichen. Neueste Entwicklung sind Geräte, bei denen der Spieler den Wert eines Kredites (kleinste Einheit des Spieleinsatzes) selbst bestimmen kann (Fachbegriff: Multi-Denomination). Je nach Ausführung der Maschine können auch mehrere Gewinnlinien, – bis über 100 –, oder Kredite je Gewinnlinie gespielt werden. Der Wert pro Kredit kann vor allem in US-Casinos sehr hohe Werte erreichen, teilweise sogar bis $1000 pro Kredit. Die entsprechend möglichen Gewinne können dann große Höhen erreichen. Auf Bildschirmgeräten können auch herkömmliche Kasinospiele wie Black Jack, Poker und Roulette aufgespielt werden. Viele einarmige Banditen verfügen über ein Jackpotsystem, bei dem ein vorher festgelegter Prozentsatz des Spieleinsatzes einem Jackpotzähler hinzugefügt wird. Auch können mehrere Geräte an ein gemeinsames Jackpotsystem angeschlossen sein. Dies kann innerhalb eines einzelnen Casinos der Fall sein (LAN Jackpot = local area network jackpot) oder über mehrere Casinos hinweg (WAN Jackpot = wide area network jackpot). In den USA ist dies fast ausschließlich auf Casinos innerhalb eines einzelnen Bundesstaates begrenzt, da die gesetzlichen Vorgaben für Casino Automaten sich zwischen den Bundesstaaten sehr unterscheiden.
Die Auszahlung der Gewinne bei diesen Automaten geschieht entweder durch eingebaute Auszahleinheiten (meist mit sog. „Hoppern“ zur Münzauszahlung oder durch sog. „Banknotenrecycler“) oder durch Handauszahlung des Aufsichtspersonals. Mittlerweile ist diese Art der Auszahlung allerdings in Spielbanken fast vollständig verschwunden und durch ein "TiTo" (Ticket in, Ticket out) System ersetzt worden. Hierbei druckt das Gerät nach Drücken der Auszahltaste ein Ticket aus, auf dem der Gewinnbetrag aufgedruckt ist. Dieser Gutschein in der Größe eines US-Dollars kann anschließend statt einer Banknote für das Spiel an einem anderen Gerät (innerhalb des gleichen Casinos) verwendet werden, oder an einem Rückwechselautomat in Bargeld getauscht werden. Handauszahlungen sind in amerikanischen Casinos nur noch bei Gewinnen über $1199,- erforderlich, da ein höherer Gewinn steuerpflichtig ist.
Im Jahr 1990 wurden die ersten Online-Casinos veröffentlicht und bieten seitdem auch Online-Spielautomaten an.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. |
Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung des pathologischen Spiels (Spielabhängigkeit oder Spielsucht) unterliegen Geldspielgeräte und deren Aufstellung umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, dem Jugendschutzgesetz sowie in Ländergesetzen geregelt sind.
Die aktuelle Fassung der Spielverordnung ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten.[7] Mit dieser Novelle wurden einige Details einer umfassenden Reform durch die Sechste Novelle korrigiert, die einen Monat zuvor in Kraft getreten war.[8]
Mit der Sechsten Novellierung soll der Jugend- und Spielerschutz bei Geldspielgeräten insbesondere durch eine Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten verbessert werden, wozu konkret insbesondere die Limits für den maximal möglichen Verlust und Gewinn pro Stunde abgesenkt wurden:
Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik nach § 13 Nr. 7 SpielV und die Möglichkeit des Spielbetriebs nur mit einem gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittel nach § 13 Nr. 10 SpielV), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation eines Spielautomaten (§ 13 Nr. 11 SpielV) und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten[10] (§ 13 Nr. 10 SpielV) sowie das so genannte Punktespiel.[11][12][13] Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen (§ 13 Nr. 1 SpielV) gehen im Wesentlichen auf den Maßgabebeschluss des Bundesrats zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die Bundesregierung in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme[14] erst nach über 16 Monaten und einer erneuten Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Kraft zu setzen.[11] Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten[15] Technischen Richtlinie der PTB geregelt.[16]
Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (Slotmachines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“[17] zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos Slotmachines, bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 500 €[18] und Gewinne von 50.000 € möglich sind.[19] Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.[20][21] Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) beschlossen. Diese Gesetze beinhalten zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,[22] Sperrstunden, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,[23] ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.[24] Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.[25][26] Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 begonnen wurde, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.[27] In Niedersachsen wurden bis zu einem gegenläufigen Gerichtsbeschluss[28] die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines Losentscheids verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.[29] Einige Bundesländer haben im Rahmen von Übergangsregelungen längere Fristen für Bestandsspielhallen gesetzt. So wird in Rheinland-Pfalz erst zum 1. Juli 2021 die Genehmigung von 342 Spielhallen erlöschen, was beispielsweise im Fall der Stadt Trier 32 der 34 bisherigen Spielhallen betrifft.[30]
Die Gesamtzahl der in Deutschland aufgestellten Geldspielgeräte betrug 2017 insgesamt 255.000 Geräte. In den 22 Jahren zuvor bewegte sich die Zahl zwischen 183.000 (im Jahr 2005) und 269.000 (im Jahr 2014). In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die 64.300 (1995) beziehungsweise 82.300 (2005) Spielautomaten,[31] die seit 2006 aufgrund des damals eingefügten § 6a SpielV nicht mehr betrieben werden dürfen, weil sie zwar nicht die Möglichkeit eines Geldgewinnes, wohl aber die Möglichkeit des Gewinns von mehr als sechs Freispielen boten.
Die Einnahmen aus Geldspielgeräten unterliegen außer den üblichen Steuern (Umsatzsteuer und Ertragssteuer) außerhalb von Bayern der (kommunalen) Vergnügungssteuer. Zum Zweck von deren Erhebung müssen sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst werden. Das Aufkommen an Vergnügungssteuer für Spielautomaten stieg in den letzten Jahren von 190 Mill. € (2006) auf 1.048 Mill. € (2017).[32][33][34]
Die heute in Deutschland am häufigsten anzutreffenden Geldspielgeräte sind Produkte der Gauselmann-Gruppe oder von Novomatic.[35] Ein weiterer Hersteller ist Bally Wulff (Schmidt-Gruppe).
Glücksspielautomaten wird wegen der schnellen Abfolge von Spielen, der Interaktion des Spielers während des Spiels und der Auszahlung von Zwischengewinnen eine besonders hohe Suchtgefahr zugeschrieben.[36]
This article uses material from the Wikipedia article "Einarmiger Bandit", which is released under the Creative Commons Attribution-Share-Alike License 3.0. There is a list of all authors in Wikipedia
3d,model,playground,board games,computer,strategy,thinktank