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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Hamburger (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Ein Hamburger (auch kurz Burger) ist ein warmes Schnell- oder Fertiggericht und bildet den Standardartikel vieler Fast-Food-Ketten. Es besteht aus einem Brötchen (dem Bun), das mit verschiedenen Belägen, hauptsächlich einer gegrillten Scheibe aus Rinderhackfleisch (dem Patty, einer Art Hacksteak), belegt wird.
Die genaue Entwicklung des Wortes „Hamburger“ ist nicht überliefert. Sicher ist, dass die erste Silbe „Ham“ nichts mit dem englischsprachigen „Ham“ (= Hinterschinken) zu tun hat.[1] Es gibt dagegen konkurrierende Theorien über den Ursprung des Hamburgers.
Das englische Wort „hamburger“ kann sowohl für die verwendete Hackfleischsorte (mageres Rinderhack) als auch für das nackte Fleischgebilde ohne Brötchen und weitere Zutaten stehen. Wurde dieses Fleisch in Brot oder ein Brötchen gelegt, bezeichnete man es als Hamburger Sandwich. In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden beide Begriffe auf Hamburger oder nur Burger verkürzt. Im Deutschen ist mit Hamburger oder Burger immer der gesamte Imbiss aus Fleisch und Brötchen gemeint, in der DDR-Küche war der Begriff Grilletta gebräuchlich.
Louis’ Lunch, eine seit 1895 bestehende Imbissbude im Zentrum von New Haven (261 Crown Street), nimmt für sich in Anspruch, der Erfinder des Hamburgers in seiner heutigen Form gewesen zu sein. Dort wird immer noch der Hamburger in seiner ursprünglichen Art – mit Zwiebeln, Tomaten und Käse, jedoch ohne Senf oder Ketchup – serviert. Louis Lassen, der deutschstämmige Inhaber des Restaurants, habe angeblich um 1900 einem eiligen Gast mit diesen Zutaten belegtes gegrilltes, selbst aus nicht verkauften Steaks hergestelltes Hackfleisch zwischen zwei Toastscheiben serviert. Der Gast war begeistert und eine neue Form des amerikanischen Sandwichs war, so die Geschichte, geboren.[3][4] Nach Beschluss des Gesetzgebers von Wisconsin soll 1885 erstmals Charlie Negrin, der als Hamburger Charlie bekannt gewesen sein soll, in Seymour (Wisconsin) Hamburger verkauft haben. Der Gouverneur von Oklahoma beschloss demgegenüber 1995, dass Oscar Bilby in Tulsa 1891 erstmals Hamburger verkauft habe.[5]
Dem Variantenreichtum der „nach Art eines Hamburgers zubereiteten“ Burger sind kaum Grenzen gesetzt. Eine der verbreitetsten Varianten ist der Cheeseburger: ein Hamburger mit zusätzlichem Käse. Nicht mit Rindfleischpatties belegte Burger sind beispielsweise Chickenburger, Fischburger (wie beispielsweise der sogenannte Bremer), Pulled-Pork- bzw. Pulled-Beef-Burger oder vegetarische Varianten wie der Veggie-Burger, die meistens mit Gemüsebratlingen belegt werden. Seit dem August 2017 bieten verschiedene Schweizer Detailhändler zudem Insekten-Burger an.[6]
In Deutschland ist die Zusammensetzung der Fleischscheibe eines Hamburgers oder Beefburgers in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Sie darf demnach ausschließlich aus grob entsehntem Rindfleisch hergestellt werden und gegebenenfalls Salz und Gewürze enthalten. Weitere Zutaten sind nicht erlaubt.[7] Diese Regelung gilt nur für Produkte, die unter den Namen „Hamburger“ oder „Beefburger“ angeboten werden. Seit dem 1. Dezember 2014 ist in den Leitsätzen unter Ziffer 2.507.2 ebenfalls der „Cheeseburger“ geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Hamburger mit Käse- oder Schmelzkäseauflage. Sofern nicht anders angegeben, muss der Fleischbestandteil eines Cheeseburgers nunmehr ebenfalls aus reinem Rindfleisch, ggf. gesalzen und gewürzt, bestehen, dies wird regelmäßig und unangekündigt kontrolliert.
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