powered by CADENAS

Social Share

Amazon

Spielplatz (15120 views - Game & Play & Gamification)

Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem mehrere verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder (meist bis 14 Jahre) spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten. Manchmal sind sie durch einen Zaun von einer benachbarten Straße getrennt. Selten gehört auch ein Bolzplatz zu dem Areal eines Spielplatzes. Als günstig gelten die Integration in Grünflächen und die Zuordnung von Rasenflächen. Die Bauordnungen der meisten deutschen Bundesländer schreiben die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. So verlangt etwa die Bayerische Bauordnung, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist, sofern nicht bereits in der Nähe ein Spielplatz besteht (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayBO). Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne dazugehörige Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot. Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fertigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spiels sind für gesunde Entwicklung wesentlich; freies, spontanes Spiel, wie es auf Spielplätzen auftritt, gilt als eine vorteilhafte Art des Spiels.
Go to Article

Explanation by Hotspot Model

Spielplatz

Spielplatz

Spielplatz

Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem mehrere verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder (meist bis 14 Jahre) spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten. Manchmal sind sie durch einen Zaun von einer benachbarten Straße getrennt. Selten gehört auch ein Bolzplatz zu dem Areal eines Spielplatzes. Als günstig gelten die Integration in Grünflächen und die Zuordnung von Rasenflächen.

Die Bauordnungen der meisten deutschen Bundesländer schreiben die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. So verlangt etwa die Bayerische Bauordnung, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist, sofern nicht bereits in der Nähe ein Spielplatz besteht (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayBO[1]). Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne dazugehörige Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.

Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fertigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spiels sind für gesunde Entwicklung wesentlich; freies, spontanes Spiel, wie es auf Spielplätzen auftritt, gilt als eine vorteilhafte Art des Spiels.

Geschichte

Die wohl älteste Darstellung eines öffentlichen Platzes, auf dem Kinder spielen, ist das Gemälde Die Kinderspiele des flämischen Malers Pieter Bruegel des Älteren. Im frühen 19. Jahrhundert forderte der deutsche Arzt und Architekturtheoretiker Bernhard Christoph Faust im Rahmen der Sonnenbaulehre die Einrichtung von Kinderspielplätzen.[2] Dies wurde in der Folge auch vermehrt umgesetzt.[3]

Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Spielplätze sind die frei zugänglichen Spielplätze der Kommunen und außerdem alle Spielplätze von Wohngebäuden (außer Einfamilienhäusern), Schulen, Kindergärten, Restaurants, Einkaufszentren, touristisch genutzten Anlagen, Vereinen und Ähnlichem. Öffentliche Spielplätze und die dortigen Spielgeräte müssen in der Europäischen Union seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. In Deutschland galt davor die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Regelwerke der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung). Im Verantwortungsbereich des Spielplatzbetreibers liegen nicht nur die Errichtung und sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte, sondern auch die laufende Instandhaltung und Wartung.

Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger, aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.

Diese Normen (besonders die Normen 1176 und 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen eine dieser Normen verstoßen hat. Außerdem kann auch jemand bestraft werden, der die Normen einhält, und zwar z. B. wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 28. Mai 2003 – 9U 7/03:

„Der Hersteller eines Spielgerätes hat in Bezug auf dessen konstruktive Anforderungen allerdings regelmäßig die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten: Damit darf er sich begnügen, soweit diese Regeln nicht hinter der technischen oder wissenschaftlichen Entwicklung und jüngeren Gefahrenerkenntnissen hinterherhinken.“

Daher müssen auch neue Unfallereignisse berücksichtigt werden, ohne dass diese in Normänderungen Eingang finden. Die EN 1176 bestimmt beispielsweise: Bis zu einer Fallhöhe von 0,60 Meter ergeben sich keine Anforderungen an das Fallschutzmaterial, die Ausdehnung des Fallraums beträgt 1,50 Meter um das Gerät. Dieser ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten. Für Fallhöhen von 0,60 Meter bis 1,50 Meter muss der Fallraum 1,50 Meter breit sein und der Untergrund im Fallraum muss aus Rasen bestehen. Ab einer Fallhöhe von 1,50 Meter ist geeigneter Sand, Kies, Holzschnitzel oder Rindenmulch in ausreichender Schichtdicke (mindestens 20 cm) oder synthetischer Fallschutz erforderlich.[4]

Eine Sichtkontrolle soll bei stark frequentierten Spielplätzen bis zu täglich, eine operative Inspektion alle ein bis drei Monate (Prüfung auf Funktion und Stabilität) und jährlich soll durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen die jährliche Hauptinspektion durchgeführt werden. Dieser sollte ein qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 sein.[5][6][7]

Spielplatzgestaltung

Alterszuordnungen

Die Spiel-, Sport- und Freizeitplätze sowie deren Spielanlagen und Geräte werden in der Planungsphase in folgende Altersgruppen aufgeteilt:

  • Kleinkindbereich für 0–6 Jährige: nutzbare Spielfläche von mindestens 150 Quadratmeter, mindestens ausgestattet mit Sandkasten, Rutschen und einer Schaukel.
  • Allgemeine Spielplätze für 6–12 Jährige: nutzbare Spielfläche von mindestens 2.000 Quadratmeter, ausgestattet mit unterschiedlichen Kletterkombinationen, Drehscheiben, Ballspielplätzen, Sandflächen, Hügel, Flächen für freies naturnahes Spiel, Tobeflächen, Bolzplätze.
  • Spielplätze für 12–18 Jährige: Kletterwände, Ballspielbereiche einschließlich Tischtennisplatten, Skateeinrichtungen, gesonderte Sitzplatzgruppen für’s Klönen, Flächen für freies und naturnahes Spiel; weitere Flächen für Sport und zum Kräfte messen; Jugendtreffpunkte.
  • Pädagogisch betreute Spielplätze mit 4000  Quadratmeter Nutzfläche und zeitlich eingeschränkte Freizeitanlagen wie Eis- oder Rodelbahnen komplettieren das kommunale Spielplatzangebot.

Nicht direkt den Spielplätzen zugeordnet werden Ruhebereiche und Angebote für ältere Bürger, die beispielsweise ausgestattet werden mit: Sitzgelegenheiten, Rasen- und Liegeflächen, Fitnessgeräte zum Trainieren von Kraft, Gleichgewicht, Beweglichkeit; Spiel mit der Familie; Trimm-dich-Parcours; Ballspielangebote inklusive Tischtennis und Boulebahnen; barrierefreie Wegeverbindungen; Flächen zum Laufen und Walken; Brettspiele; Rasenflächen für gymnastische Übungen und Meditation.[8]

Bauliches und Organisatorisches

  • Verwendung von Pfostenschuhen an Holzpfosten verhindern die Verwitterung des Holzes durch direkten Kontakt mit dem Erdreich.
  • Gleisbaubohlen (Bahnschwellen) enthaltenen meist gefährliche Holzschutzmittel. Anhand der Kennzeichnung der Schwellen kann festgestellt werden, ob die verwendeten Mittel unbedenklich sind.
  • Verwendung von Sand, Gummigranulat oder Kies als Fallschutz und keine Holzschnitzel oder Rindenmulch. Diese neigen zu Schimmelpilzbildung oder enthalten Fungizide.
  • Keine Verwendung von Spielgeräten nach DIN EN 71 (z. B. aus Baumärkten) für öffentliche Spielplätze. Diese Geräte sind lediglich für den Privatgebrauch gedacht und sind weniger haltbar als Geräte nach DIN EN 1176.
  • Rutschen in südlicher Ausrichtung können sich durch Sonneneinstrahlung erhitzen.

Die Planung der Spielgeräte sowie die Überwachung von Herstellung und Aufbau hat von einem Sachverständigen auf Grundlage der DIN EN 1176/ 1177 zu erfolgen. Zum Bau der Spielgeräte selber ist keine Qualifikation erforderlich. Auch eine Prüfung durch den TÜV oder ähnliche Institutionen muss nicht erfolgen. Die Abstimmung mit der zuständigen Versicherung (meistens die Landesunfallkasse [LUK] bzw. Gemeinde Unfallversicherung [GUV]) ist zu empfehlen, da nach einer Zustimmung auch die Haftung von der Versicherung übernommen wird. Die Abnahme wird vom Planer oder einem anderen Sachverständigen (z. B. einem Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161) durchgeführt und in einem Bericht festgehalten, der ebenso wie alle weiteren Prüfberichte in einer Spielgeräteakte gesammelt werden sollte.[9]

In Berlin erfolgt die Instandhaltung von Freizeitanlagen auf der Grundlage der Ausführungsvorschrift Verkehrssicherheit öffentliche Spielplätze des Senats.[10]

Spielplatzgeräte (Auswahl)

Spielgeräte sind unter anderem: Spieltürme, Kletterwände, Klettergeräte, Miniaturholzhäuser, Rutschbahnen, Schaukeln, Wippen, Sandkästen, Karusselle, Seilbahnen, Wasserspielgeräte (z. B. Matschanlagen), Balancier- und Turngeräte, etc.

Kennzeichnung

Auf die Alterseinteilung sollte gegebenenfalls am Spielplatz oder den Geräten hingewiesen werden. Einige Berliner Bezirksverwaltungen sehen eine solche Kennzeichnung nicht als notwendig an und führen aus: „...einerseits würde die Kompetenz der Aufsichtspersonen in Zweifel gezogen, andererseits sagt das biologische Alter eines Kindes nichts über dessen Koordinierungsfähigkeiten und Kraft aus. Allein die Größe mancher Gerätschaft gibt ja schon Hinweise auf die Zielgruppe. Darüber hinaus sehen die Konstruktionsvorschriften einen dreifachen Sicherheitsfaktor vor, das heißt, die Nutzung aller Geräte durch ältere Kinder und selbst Erwachsene ist unproblematisch. Und Bolzplätze erhalten ein Zusatzschild „für Kinder unter 18 Jahren“ mit einem Verweis auf die einzuhaltenden Ruhezeiten.“[11]

Wenn der Spielplatz auf einem Schild mit einem einprägsamen und eindeutigen Namen gekennzeichnet wird, ist der Aufenthaltsort bei einem Notfalleinsatz einfach bekannt zu geben.

Häufig werden Gebote und Verbote auf Schildern als Piktogramme dargestellt: Radfahrverbot, Verbot von Suchtmitteln, Hundeverbot, Helme an den Spielgeräten abnehmen, keine Benutzung bei Schnee und Eis sowie Ablegen von Helmen.[8]

Da sich die Telefonnummern des zuständigen Amts oder Spielplatzbetreibers gelegentlich ändern, können diese vorteilhaft als Aufkleber angebracht werden. Als feste Installation sollte die Behördennummer 115 und die Nummer des medizinischen Notruf auf einem Schild genannt werden.

Unfälle auf Spielplätzen

Unfälle lassen sich oft auf Mängel an den Geräten zurückführen, die durch sachkundige Kontrollen vermeidbar gewesen wären. Bei tödlichen und schweren Unfällen überwiegen drei Mängelkategorien:

  1. Instabile Pfosten, Fundamente, Verankerungen im Boden, überwiegend durch Holzfäulnis infolge Pilzbefall hervorgerufen. Hölzerne Einmastgeräte sind besonders gefährdet. Verletzungen entstehen beim Sturz oder durch herunterstürzende Teile des Gerätes.
  2. Fangstellen für Kleidung, z. B. Spalten zwischen 3,6 mm und 25 mm, Winkel kleiner als 60 Grad oder die Enden von Stäben und anderen Bauteilen, an denen Ketten, Kapuzen, Anorakkordeln, Schals, Schlüsselanhänger, Gurte von Fahrradhelmen hängenbleiben.
  3. Fangstellen für den Kopf durch Abstände zwischen 8,9 cm und 23 cm (gem. DIN 1176:2008) zwischen Brettern und ähnlichem. Kinder können hineinrutschen und sich mit dem eigenen Gewicht erdrosseln.

Bei Fahrradhelmen sind auch Fangstellen mit größerer Öffnung als 23 cm problematisch. Deswegen sollen Helme auf Spielplätzen nicht getragen werden und es sollte ein Warnschild mit einem durchgestrichenen Fahrradhelm aufgestellt werden.

Besondere Formen von Spielplätzen

Erlebnisspielräume

Es gibt Möglichkeiten, Spielplätze zu Erlebnisspielräumen weiterzuentwickeln. Dazu gehört eine ansprechende Geländemodellierung, der Einbezug der Vegetation, insbesondere der Bäume, die Möglichkeit mit Wasser zu spielen und zu matschen. Ruhige Bereiche sind so gestaltet, dass sie die Kommunikation und kreatives Spielen fördern. Ergänzungen mit Sinnelementen wie Waldxylophon, Summ- und Klangsteine, Barfußpfad erweitern das Erlebnisspektrum. Idealerweise enthält ein Erlebnisspielraum Angebote für alle Generationen, wie z. B. Gartenschach, Beachvolleyball, Bocciabahn.

Abenteuerspielplatz

Hauptartikel: Abenteuerspielplatz

Abenteuerspielplätze sind in der Regel von Lehrern oder Sozialpädagogen betreut und bieten den Kindern Möglichkeiten, mit Werkzeug umzugehen (z. B.: beim Hüttenbau). Da Abenteuerspielplätze nicht frei zugänglich und betreut sind, unterliegen sie nicht den Spielplatznormen und müssen nicht abgenommen und kontrolliert werden. Die Verantwortung für die Sicherheit tragen die Betreuer.

Mehrgenerationenplatz

Ein Spielplatz kann auch zu einer Nutzung für „Jung und Alt“ umgestaltet werden. Dazu lässt sich beispielsweise ein angrenzender Bereich für ältere Menschen mit speziellen Spiel- bzw. Trainingsgeräten ausstatten. Eine etwas andere Lösung sind besondere Seniorenspielplätze (auch „Seniorenaktivitätsparcours“ o. ä.), die einem Seniorenzentrum oder Klinikum angegliedert oder auch als Bewegungspark in öffentlichen Parkanlagen eingerichtet sein können. Die Bezeichnung „Seniorenspielplatz“ benennt das Konzept eines abgegrenzten Bewegungsplatzes (Trimm-Dich-Platzes) im Freien. Solche Einrichtungen haben außerdem häufig Spielflächen, z. B. für Boccia.

Siehe auch



This article uses material from the Wikipedia article "Spielplatz", which is released under the Creative Commons Attribution-Share-Alike License 3.0. There is a list of all authors in Wikipedia

Game & Play & Gamification

3d,model,playground,board games,computer,strategy,thinktank