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Ein Elektrofahrzeug ist ein Verkehrsmittel, das mit elektrischer Energie angetrieben wird. Es können damit Straßenfahrzeuge (Kraftfahrzeuge), Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge gemeint sein. Elektrofahrzeugen wird die Antriebsenergie in Form von elektrischer Energie zugeführt. Diese wird in Traktionsbatterien im Fahrzeug gespeichert oder bei Bedarf permanent von außen zugeführt (z. B. Stromschiene, Oberleitung, Induktion). Für batteriebetriebene Fahrzeuge wird international die Abkürzung BEV (Battery Electric Vehicle) genutzt.
Bei Hybridfahrzeugen wird der Elektroantrieb mit einem anderen Antrieb kombiniert und die Fahrzeuge auch über andere Energieträger versorgt, sie gelten deshalb nicht als Elektrofahrzeuge. Ein Pedelec (ein Fahrrad, bei dem der Fahrer von einem Elektroantrieb unterstützt wird) ist ein Human-Elektro-Hybridfahrzeug und wird zu den Hybridfahrzeugen gezählt.
Die Nutzung von Elektrofahrzeugen nennt man Elektromobilität.
Der Elektromotor war nach der Dampfmaschine die zweite maschinelle Antriebsart für Fahrzeuge. Erst später kam als dritte Antriebsart noch der Verbrennungsmotor hinzu. In den 1830er Jahren soll Robert Anderson bereits einen „Elektrokarren“ gebaut haben. Erste Elektrofahrzeuge für den Schienenverkehr wurden 1842 von Robert Davidson (1804–1894) auf der Strecke Edinburgh–Glasgow, 1851 von Charles Grafton Page (1812–1868) bei Washington, D.C. und 1879 von Werner Siemens in Berlin erprobt bzw. betrieben.
Das erste dreirädrige Elektrofahrzeug für die Straße, das Trouvé Tricycle, wurde von Gustave Trouvé in Paris im Jahr 1881 gebaut. Es wird oft mit dem wenig später gebauten Ayrton & Perry Electric Tricycle verwechselt.[1] Während das Trouvé Tricycle noch den Pedalantrieb besaß (und somit im engen Sinn ein Moped darstellt), konnte das Ayrton & Perry Electric Tricycle nur rein elektrisch betrieben werden.
Als erstes vierrädriges Elektrofahrzeug gilt der Flocken Elektrowagen, der 1888 von dem Coburger Fabrikanten Andreas Flocken entwickelt wurde. Dieses erste „echte“ Elektroauto entstand durch Integration eines Elektroantriebs in einen Kutschwagen. Die Kutschenräder wurden rund ein Jahrzehnt später durch Räder mit Gummibereifung ersetzt, was bis heute bei Elektroautos die übliche Bereifung geblieben ist.
In Deutschland sind die Bezeichnungen für Elektrofahrzeuge wenig systematisiert und nicht eindeutig. Hier werden Fahrzeugarten entsprechend dem Verzeichnis des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes aufgelistet.[2][3]
§ 54 Abs. 5 lit. m der Straßenverkehrsordnung 1960 bezeichnet als Elektrofahrzeug ein von außen aufladbares Kraftfahrzeug mit einem Antriebsstrang, der mindestens einen nicht-peripheren elektrischen Motor als Energiewandler mit einem elektrisch aufladbaren Energiespeichersystem, das extern aufgeladen werden kann, enthält.
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