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Dieser Artikel behandelt das Gebäude, die soziale Gruppe und das Ordnungsmodell. Eine Übersicht zu anderen Bedeutungen des Wortes „Haus“ ist unter Haus (Begriffsklärung) zu finden. |
Haus ist ein Wort, das verschiedene Bedeutungsebenen entwickelt hat:
Das Begriffskonzept „Haus“ hat eine sehr lange Geschichte mit etlichen Bedeutungswandlungen:[2]. Es steht nicht nur für ein physisches Gebäude, sondern zugleich für die sich historisch wandelnde Ordnung einer sozialen Gruppe, d. h. einer Figuration.[3] Beide Bedeutungsinhalte sind deshalb nur sehr bedingt voneinander abgrenzbar - ähnlich wie bei den analogen antiken Begriffskonzepten oikos (griechische Antike) und domus (römische Antike).[4][5]
Das proto-germanische *husa-, im Althochdeutsch hûs heißt „bedeckend“. Es wurzelt in einer sehr alten Form der indogermanischen Grundbedeutung *kuH- bzw. *kudh-to für „abdeckend“, dessen Wurzel auf *keudh zurückgeführt wird. Der ursprüngliche Zusammenhang steht in Verbindung mit Leder oder Haut als Abdeckung für zeltähnliche Gerüste, die im paleolithischen Europa (z. B. in der Siedlung Gönnersdorf) als Unterkunft üblich waren. Es könnte sich daher auch um einen vorindogermanischen Begriff handeln, dessen genauer Weg zum *husa noch einige Fragestellungen aufwirft.[6] Zu finden ist es u. a. auch in der samischem Kote (nordsamisch goahti oder lulesamisch gåetie), das wiederum dem deutschen und schwedischem Begriff Kate nahe steht. In der weiteren indogermanischen Entwicklung wird es dem s-Stamm zugeordnet, sodass sich daraus das sanskr. sku „bedecken“, das griech. σκευη skeu „Leder-Kleidung, Leder-Rüstung“, σκυτος skytos „Haut, Leder“ oder lat. scûtum der ursprünglich lederbezogene „Schild“ sowie über Abdeckungen von Stroh und Heuschober wiederum zum Begriff Scheune führte. Auf ähnlich verschlungenen Wegen kam es über ein mittelalterliches Kleidungsstück genannt Cotte wieder als Kutte in die deutsche Sprache.[7] Das deutsche Schluss-«s» wird als „Rest eines Mittel oder Werkzeuge andeutenden Suffixes“[2] gedeutet, und hûs steht daher dem althochdeutschen hût nahe, das sich zu den Worten Hütte, (Ob-)Hut/hüten, und Haut ausdifferenziert, und wohl auch dem Hut zugrunde liegt.[8] Erhalten ist diese Bedeutung auch im Gehäuse.
Das Wort bezeichnet in der Folge neben „Gebäude“ zunehmend auch „Wohnstätte“ (vgl. hausen „wohnen“), „Wohnung“ im Sinne Gemach, oder die „Haushaltung“ und das „Gut des Hauses“ (den Hausrat) sowie den Hausstaat, also die „Ehe“[9] und die „Familie“.[10]
Der Begriff erweitert sich folglich auf:
Mittelhochdeutsch steht verbreitet ausschließlich hûs im sächlichen Geschlecht, plur. hûs und hiuser,[10] neuhochdeutsch diphthongiert das lange «û» im Bairischen zu haus, hauß, von wo es Eingang in die Hochsprache findet, während niederländisch huys, huis bildet, englisch house, die skandinavischen Sprachen behalten hus. Im Hochdeutschen ist es auch apokopiert (Verlust der mittelhochdeutschen Substantivendung «-e»), in „zu Hause“, „im Hause“ hat sich aber ein Rest erhalten.
Als eigenständiger Begriff[2][20] wird Haus vor allem für Gebäude mit Wohnfunktion gebraucht: „Haus ist ein Gebäude, das Menschen zum Wohnen, als Unterkunft und Beschäftigung dient.“[2] Umgangssprachlich wird das Wort synonym zu Gebäude – ohne Kontext der Nutzung – verwendet (wie in Hochhaus). Haus wird im Deutschen mit verschiedenen Begriffen zur Bezeichnung unterschiedlicher Gebäudetypen oder dem Verwendungszweck verknüpft, zum Beispiel Wohnhaus, Bauernhaus, Parkhaus, Rathaus, Kaufhaus, Krankenhaus, Waisenhaus, Amtshaus, Elefantenhaus, Baumhaus, Gartenhaus etc.
Orte mit der Namensendung -haus/e/n[21] sind typisch für Siedlungsgründungen im Zuge der fränkischen Landnahme, die im späten 5. bis 7. Jahrhundert stattfand, und den anschließenden Erweiterungen des Frankenreiches auf Bayern, und später Österreich und Sachsen bis zum 9. Jahrhundert, wo sie aber deutlich seltener sind. Namen dieser Art finden sich aber auch in wesentlich späteren Sprachschichten.
Der Name ist im gesamten deutschen Sprachgebiet verbreitet und findet sich auch im Niederländischen und Norwegischen.
Namensvarianten:
Entsprechungen
Zugrunde liegt dem Begriff in den namenkundlichen Aspekten immer die Bedeutung „festes Gebäude“, in Abgrenzung zu provisorischen und „windigen“ Bauten. So steht im § 297 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches 1812:
„Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: Häuser und andere Gebäude …“
Insbesondere äußert sich das in der mittelalterlichen Rechtswendung Haus und Rauch[17] für das heizbare Gebäude, so erhalten in zweierlei Sinne:
Häuser unterscheiden sich nach ihrem Haustyp (z. B. Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus) und häufig auch nach ihrem Energiestandard (z. B. Passivhaus, Niedrigenergiehaus).
Das Wort Haus bezeichnet in der Vormoderne und teilweise bis heute nicht nur das Gebäude, sondern auch die soziale Gruppe bzw. Figuration der Menschen, die darin zusammen wohnen und arbeiten.[24] Im Mittelalter und bis in die frühe Neuzeit war das Haus die zentrale Institution sozialer Ordnung - mit dem Hausvater als Muntherr auf der Basis der väterlichen Munt bzw. Muntgewalt über Frau, Kinder und Gesinde.
Das Wort Haus, ursprünglich „Schutz“ (wie Gehäuse), dann „Wohnstatt“ (in hausen), heute „Wohngebäude“ ist schon in den Frühzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff üblich. Die im Haus (griech. oikia) lebende Gesellschaft ist - entsprechend Aristoteles - auch als alteuropäisches Familienmodell[25] auffassbar.
Das Hausrecht[26] ist ein weltweit übliches Konzept, dass die rechtliche Hoheitsgewalt (die Hausgewalt) über sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht. Das Hausrecht umfasst die Hausgerichtsbarkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht verankert und findet in der deutschsprachigen Rechtsauffassung auch im germanischen Recht Stütze.
Haus und Hof[27] heißt schon ab dem 12. Jh., spätestens ab dem 15. Jh. auch im rechtlichen Sinne „Wohnhaus und Länderbesitz“,[2] ist also kein Hendiadyoin (Beschreibung mit gleichem), sondern alliterierende Floskel. So findet sich 1227:
„sal sweren, dat he sines huses noch houes nicht ne wete“
Etwa Ende des 14. Jh. heißt es:
„im an eigen und an hofen … mit … eigen, do meint er acker und huz; daz heissen wir legende eigen; domete daz er spricht hofen, do meint er steende eigen, alzo husere“
„Haus“ und „Hof“ tauschen in der Sprachgeschichte ihre Bedeutung in Bezug auf die Liegenschaft aus: Hier steht huz noch für Grundstück, den früheren Begriff Hof, „Acker und Hof“ für Grund und Boden, (Bau-)Grundstück und Flurstück, und hofen, husere für das heutige Haus als Bebauung. Während ursprünglich „Hof“ die Wohnstätte als Konzept bezeichnet, Haus nur die konkreten baulichen Maßnahmen, ist heute Haus das Abstraktum („zuhause“), und Hof nur untergeordneter baulicher Raum (Innenhof, Vorhof).[12][30]
Weitere stehende Wendungen sind:
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