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Bauwesen (14459 views - Architecure & BIM & MEP)

Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit dem Bauen im engeren Sinne, d.h. mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten (Bauwerken bzw. Bauliche Anlagen) auseinandersetzt. Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Baugesetzbuch), das Bauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung und Genehmigung einzelner Bauvorhaben oder das Bauarbeitsrecht mit den speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Baugewerbe. Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): Der Bauherr, die Planer (Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere) Nutzer, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden, also im Wesentlichen alle am Bau beteiligten Vertragspartner und Einflussnehmer. Das Baugewerbe ist in Deutschland mit etwa 4 % der realen Bruttowertschöpfung einer der wichtigsten Wirtschaftsgruppen in Deutschland. In Deutschland gehörten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2012 dem Baugewerbe 15.288 Betriebe an, die wiederum über 1.962.861 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verfügten. Der Umsatz des gesamten Baugewerbes belief sich 2014 auf etwa 104 Milliarden Euro.
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Bauwesen

Bauwesen

Bauwesen

Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit dem Bauen im engeren Sinne, d.h. mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten (Bauwerken bzw. Bauliche Anlagen) auseinandersetzt.[1]

Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Baugesetzbuch), das Bauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung und Genehmigung einzelner Bauvorhaben oder das Bauarbeitsrecht mit den speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Baugewerbe.

Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): Der Bauherr, die Planer (Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere) Nutzer, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden, also im Wesentlichen alle am Bau beteiligten Vertragspartner und Einflussnehmer. Das Baugewerbe ist in Deutschland mit etwa 4 % der realen Bruttowertschöpfung einer der wichtigsten Wirtschaftsgruppen in Deutschland.[2] In Deutschland gehörten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2012 dem Baugewerbe 15.288 Betriebe an, die wiederum über 1.962.861 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verfügten.[3][4] Der Umsatz des gesamten Baugewerbes belief sich 2014 auf etwa 104 Milliarden Euro.[5]

Begriffe

Die Definitionen und Bezeichnungen variieren, es gibt oft Überschneidungen und keine eindeutige Abgrenzung der Teilgebiete. Man kann nach verschiedenen Aspekten gliedern und differenzieren:

Arbeitsbereich
Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau, Garten- und Landschaftsbau, Städtebau, Eisenbahnbau, Wasserbau, Geotechnik
Bauleistungen
[6] Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bohrarbeiten, Brunnenbauarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Maurerarbeiten, Verbauarbeiten etc.
Planung/Fachplanung
Architekt, Bauingenieur, Stadtplaner, Gebäudetechniker, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt
Bauwerk
Brückenbau, Kirchenbau, Krankenhausbau, Wohnungsbau, Schulbau, Straßen- und Wegebau, Tunnelbau
Baustoff
Holzbau, Lehmbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Stahlbetonbau, Erdbau, Trockenbau,
Baukonstruktion
Massivbau, Skelettbau, Fachwerk­bau, Montagebau (Fertigbau), Grundbau, Geotechnik, Verbundbau
Bauabschnitt im Bauprozess
Bauplanung, Baugenehmigung, Bauausführung (Rohbau, Innenausbau, Umbau, Rückbau), Instandhaltung
Bauherr/Auftraggeber/Nutzer
Sozialer Wohnungsbau
Baurecht
Allgemeine Rechtsvorschriften zu Gestaltung von Bauten (Bauordnungen); Gewerberechtliches zur Baubranche, Privates Baurecht zwischen den Beteiligten (Bauverträge, Gewährleistung, u.s.w.), Öffentliches Baurecht für alle Angelegenheiten, die die Allgemeinheit und Gebietskörperschaften betreffen (Bauleitplanung wie Bebaubarkeit, Bebauungsvorgaben und Widmungen, Grundstücksaufschließung)

Verband

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (zdb.de) vertritt zentral die Belange der Bauhandwerksbetriebe gegenüber der Politik bzw. öffentlicher Einrichtungen. Außerdem unterstützt der Arbeitgeberverband Unternehmen bei Verhandlungen mit den Sozialpartnern und in der Sozialpolitik bzw. Tarifpolitik. Als technischer Verband werden auch Mitglieder der Wirtschaft in vielen Innovationsfragen des Bauwesens umfangreich beraten.

Siehe auch



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