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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Bank (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typ betreibt eine Bank Kreditgeschäft, Spareinlagenverwaltung (Passivgeschäft), Verwahrung von und Handel mit Wertpapieren. Im Falle einer Universalbank werden alle Bereiche abgedeckt. In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Die Bezeichnung „Bank“ dürfen nach § 39 KWG nur Unternehmen führen, die eine Banklizenz besitzen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen.
Die Verwendung von Bank im Sinne eines Kreditinstitutes ist eine Entlehnung aus dem italienischen Wort banco bzw. banca. Banco bedeutete Tisch und war zuvor aus dem Langobardischen, einer germanischen Sprache, entlehnt worden. Gemeint ist der Tisch des Geldwechslers. Das deutsche Wort Bank im Sinne von Sitzgelegenheit oder Werkbank entstand aus dem althochdeutschen banc, welches bereits Sitzgelegenheit oder Tisch bedeutete. Beide Worte gehen also auf eine gemeinsame Wurzel zurück, haben sich aber verschieden entwickelt.
Die frühesten Vorläufer des modernen Bankenwesens vermutet man in Mesopotamien. Dort kannte man vermutlich schon ab dem zweiten Jahrhundert v. Chr. die buchmäßige Verrechnung von Forderungen, die Kontenführung für Einlagen sowie Anleihen, Schecks und Wechsel.
Im 4. Jahrhundert v. Chr. war Athen das größte Bankzentrum der griechischen Welt. Aus dem hellenistischen Griechenland sind Tempelbanken (z. B. auf Delos und in Ephesos; ebenso im Seleukidenreich in Sardes), städtische Banken (so in Kos und Milet) und Privatbanken (u. a. auf Rhodos und Delos) bekannt, die u. a. Bürgschaften erteilten und Hypotheken- und Schiffskredite vergaben. Im Reich der Ptolemäer gab es eine zentrale Staatsbank in Alexandria mit vielen Außenstellen, die zugleich der Finanzverwaltung des Reiches diente, Steuern einzog und auch Getreidebanken unterhielt sowie Zahlungen in Getreide annahm. Geldtransaktionen wurden bargeldlos durch Überschreibung von einem Konto zum anderen durchgeführt. Der in Ägypten besonders hohe Zinsfuß (bis zu 24 Prozent) führte jedoch zu Wucher und Erpressung zwischen Privaten.[1]
In Europa blühten die ersten europaweit tätigen Banken im 13. Jahrhundert auf, als Florenz zu einer Handelsmacht aufstieg und das dortige Bankgeschäft zu florieren begann. Als ursprüngliche Warengroßhändler, Kommissionäre oder Spediteure wandten sich die ersten Bankiers, über das mit dem Warengeschäft zusammenhängende Kredit- und Wechselgeschäft, dem Bankgeschäft zu.
Zu den ersten und damals bedeutendsten Bankiersfamilien zählten die Bardi, die Peruzzi und die Acciaiuoli aus Florenz. Diese unterhielten Anfang des 14. Jahrhunderts Filialen in praktisch sämtlichen wichtigsten Städten Europas und hielten de facto das Monopol der päpstlichen Finanzen. Als der englische König Eduard III. sich 1345 weigerte, seine durch den Hundertjährigen Krieg angehäuften Schulden zurückzuzahlen, gerieten diese in enorme Schwierigkeiten und verloren schließlich ihren Einfluss. Nach dem Bankrott der damaligen wichtigsten Bankhäuser baute Vieri di Cambio de' Medici zwischen 1348 und 1392 ein weit verzweigtes Bankhaus mit mehreren Filialen in den wichtigsten europäischen Städten auf. Unter seinen Zöglingen und späteren Partnern befand sich auch sein Neffe Giovanni di Bicci de’ Medici, der zuerst die Filiale in Rom führte und diese 1393 übernahm. Während das einst sehr erfolgreiche Bankhaus von Vieri di Cambio de’ Medici, nach seinem altersbedingten Rückzug 1393, unter der Führung seiner beiden Söhne unterging, war das Bankhaus seines Neffen äußerst erfolgreich. Zwei Jahre nach dem Tod seines Onkels verlegte Giovanni di Bicci de’ Medici 1397 seine Aktivitäten nach Florenz und gründete die Banco Medici. Diese bildete die Grundlage des späteren Aufstiegs der Medici zu einer der mächtigsten Familien der damaligen Zeit in Europa.[2]
Bereits im Jahr 1327 wird das islamische Hawala-Finanzsystem vom Rechtsgelehrten Abu Bakr b. Mase-ud al–Kasani als Institut des Islamischen Rechtes dargestellt.
1407 wurde in Genua die Banco di San Giorgio gegründet. Im Unterschied zu den bisherigen Familien-Bankhäusern war diese Bank in einer gesellschaftsähnlichen Form organisiert. Sie gilt als eine der ältesten Banken der Welt und geschäftete lange Zeit einzig in ihrer Art als Disconto- und Zettelbank. 1805 wurde sie von Napoleon nach seiner Machtergreifung geschlossen.[3]
1462 wurde in Perugia die erste Monte di Pietà gegründet, etliche weitere folgten in verschiedenen italienischen Städten. Diese waren voneinander unabhängig. Die Monte di Pietà waren dazumal von Franziskanern als Leihhäuser gegründet worden, um so arme und bedürftige Personen finanziell zu unterstützen, während sich die damaligen Bankiersfamilien wie die Medici oder die Strozzi vor allem dem mit dem Warengeschäft zusammenhängenden Kredit- und Wechselgeschäft widmeten. Die 1472 als Monte di Pietà in Siena gegründete Banca Monte dei Paschi di Siena ist die älteste noch existierende Bank der Welt.
Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft benötigt, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurden. Die Vermittler dieser Geldströme sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den Ausgleich zwischen Geldanlage- und Kreditbedarf.
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der Bankenaufsicht durch eine eigens zuständige Behörde.
Geld, das nicht unmittelbar gebraucht wird, kann von Kunden zur späteren Verwendung gespart werden. Unternehmen, die große Investitionen tätigen, können diese in der Regel nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Durch Aufnahme von Krediten können Investitionen zum Teil fremdfinanziert werden. Die Entgegennahme von Spareinlagen und anderen Vermögenswerten zur sicheren Verwahrung und die Kreditvergabe bilden die klassische Geschäftsgrundlage einer Bank.
Die Banken sollen dabei drei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen erfüllen: (siehe auch: Finanzintermediär)
Im Bereich der Geldschöpfung spielen Geschäftsbanken insofern eine Rolle, als sie durch Kredite von der Zentralbank dem Wirtschaftskreislauf Geld zuführen, das nur zu einem Teil durch Einlagen gedeckt ist. Durch Veranlagung von Kapital bei der Zentralbank können sie dem Wirtschaftskreislauf Geld entziehen. Bezüglich der Betriebswirtschaftlichen Funktionen von Banken siehe Bankgeschäft.
Die Kundengruppen der Banken sind wie folgt einteilbar:
Das Privatkundengeschäft wird auch englisch private banking bezeichnet, wobei diese Bezeichnung häufig auch im engeren Sinne nur das Geschäft mit vermögenden Kunden umfasst. Typischerweise wird das Privatkundengeschäft nochmals wie folgt unterteilt:
Das Firmenkundengeschäft umfasst als wichtige Teilaufgabe die Vergabe von Krediten an Unternehmen.
Zum Geschäft der Bank mit Staaten und Gebietskörperschaften gehören beispielsweise Dienstleistungen für die Begebung von Staatsanleihen.
Die Handelsbeziehungen mit anderen Banken werden unter dem Begriff Interbankenhandel zusammengefasst.
Der Jahresabschluss ist auch bei Banken nicht wesentlich anders. Es gibt jedoch eine spezielle Bankbilanz. Die Kosten- und Leistungsrechnung findet bei Banken in der Kosten- und Erlösrechnung statt, siehe dort.
In Deutschland ist das Kreditwesengesetz Rechtsgrundlage für Kreditinstitute. In Österreich, welches nach Ende des Zweiten Weltkrieges vorerst die deutschen Bestimmungen übernahm, galt ab 1979 ein abgewandeltes, österreichspezifisches Bankwesengesetz, welches 1986 mittels Gesetzesnovelle erneut verändert wurde, und 1994 gänzlich durch das neue Bankwesengesetz ersetzt wurde.
Eine Besonderheit der Schweiz, welche teils auch noch für Österreich zutrifft, ist das Bankgeheimnis. In Deutschland gibt es – entgegen einer landläufigen Auffassung – kein Gesetz bezüglich des Bankgeheimnisses, das vor einem Zugriff des Staates auf Daten schützt.
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