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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wohnung (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. |
Eine Wohnung (althochdeutsch wonên: „zufrieden sein“, „wohnen“, „sein“, „bleiben“) ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.[1]
Im melderechtlichen Sinne zählt als Wohnung „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“[2], gleichgültig, ob er in einem Wohn- oder einem Nichtwohngebäude liegt. Damit fallen auch möblierte Zimmer und überwiegend ortsfeste Wohnwagen unter den Wohnungsbegriff.[3]
Nicht in allen Sprachen besteht ein eigenständiges Wort für das Wohnen. Im englischsprachigen Raum wird sprachlich nicht zwischen „wohnen“ und „leben“ unterschieden. Selbst in philosophischen Konzepten (z. B. Heidegger) wird die Frage nach dem Inhalt des Begriffs diskutiert. Im westlichen Kulturkreis werden heute dem Wohnen eher Funktionen zugeordnet, die innerhalb dieses Kulturkreises als privat oder intim angesehen werden und deshalb nicht im öffentlichen Raum stattfinden: Schlafen, Körperpflege, Zusammensein und Pflege von Gemeinschaft mit den vertrautesten Menschen, Austausch von Zärtlichkeiten, Aufbewahren persönlicher Gegenstände, sowie private Haushaltsführung. Außerdem werden dem Begriff wohnen Assoziationen wie „Leben an einem Ort“, „Verwurzelung an einem Ort“ oder „räumlicher Lebensmittelpunkt“ zugeordnet. Er hat daher eine gewisse Nähe zum Begriff Heimat.
Gesetzlich ist der Begriff des Wohnens durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet (BVerwG 25. März 1996 – 4B 302.95, BauR 96,676). Die Wohnung als der persönliche Lebensbereich bildet einen Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle. Dieser Sachverhalt wird dem Hausrecht zugerechnet, das sich allerdings auf allgemeinere Örtlichkeiten bezieht, zu denen auch Gewerbebetriebe gehören. Das Hausrecht wird durch Art. 13 Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt. In Österreich ist das Hausrecht im Staatsgrundgesetz Art. 9 verankert. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft räumt dem Staatsbürger in Art. 13 den Schutz der Privatsphäre einschließlich Achtung der Wohnung ein. Eine Verletzung des Hausrechts führt zum Hausfriedensbruch.
Siehe Hauptartikel Wohnfläche.
In vielen europäischen Ländern lebt ein großer Teil der Bevölkerung in gemieteten Wohnungen und nicht in Wohneigentum. In Deutschland gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2006 rund 36.198.000 bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden, darunter 21.136.000 Mietwohnungen (58,4 %) und 15.062.000 Eigentümerwohnungen (41,6 %).
Seit Menschen Ackerbau betrieben, teilweise wohl auch vorher, lebten sie in festen, unverrückbaren Behausungen. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet. Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien bewohnt; erst in modernen Industriegesellschaften und postindustriellen Gesellschaften nahmen Einzelpersonenhaushalte und Wohngemeinschaften zu.
Die gegenwärtigen Assoziationen mit dem Begriff „Wohnen“ sowie viele heutige Ausprägungen des Wohnens haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, im aufkommenden bürgerlichen Zeitalter, das heißt in einer Zeit, in der das Bürgertum zur einflussreichen Bevölkerungsgruppe wurde. In dieser Zeit wurden Wohnung und Familie zum Rückzugsraum und Intimbereich des Bürgertums. Die Industrialisierung verlagerte das Arbeiten an andere Orte. Die von Arbeitsfunktionen befreite Wohnung wurde zum „trauten Heim“. Im Biedermeier wurde dieser neuen bürgerlichen Wohnkultur eine ästhetische Ausprägung gegeben, die teilweise bis heute fortwirkt. Im 20. Jahrhundert wurde die Wohnung Bestandteil sozialer Reformen, etwa im Projekt Neues Frankfurt, aber auch Bestandteil künstlerischer Auseinandersetzungen, etwa in der Malerei von Interieuren bei August von Brandis oder in jüngerer Zeit der „bewohnten Kunstinstallation“ von Sandip Shah.
Eine Wohnung kann sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder in einer Eigentumswohnung, auf dem Grundstück eines Betriebes oder einem Privatgrundstück befinden.
Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung beinhaltet nicht allein die Bereiche Umweltschutz oder Ökologie, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Dimension. Über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sind nachhaltige Produkte weniger umweltbelastend, sozial verträglicher und erschwinglicher als konventionelle Produkte.[4] Übertragen auf das Konzept Wohnung bedeutet Nachhaltigkeit, die Ressourcen und die Umwelt zu schonen – ohne dabei den Wert des Wohnraums oder die Lebensqualität zu zerstören. Dabei spielen vor allem Energieeffizienzaspekte, die Raumaufteilung sowie das Raumklima eine wichtige Rolle.
Durch den Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine und Trockner) können große Einsparpotentiale genutzt werden. Aber auch die Wahl des Bodenbelags, der Decken- und der Wandbeleuchtung können die zur Verfügung stehenden Ressourcen schonen. Thermische, visuelle und akustische Details tragen zudem zu einem gesunden Wohnklima bei.
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