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Strukturformel | |||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||
Name | Ammoniumdichromat | ||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | (NH4)2Cr2O7 | ||||||||||
CAS-Nummer | 7789-09-5 | ||||||||||
PubChem | 24600 | ||||||||||
ECHA-InfoCard | 100.029.221 | ||||||||||
Kurzbeschreibung |
orangefarbene, geruchlose Kristalle[1] | ||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||
Molare Masse | 252,07 g·mol−1 | ||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||
Dichte |
2,15 g·cm−3[1] | ||||||||||
Löslichkeit |
gut in Wasser (364 g·l−1 bei 20 °C)[1] | ||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||
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Zulassungsverfahren nach REACH |
besonders besorgniserregend[3], zulassungspflichtig: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend (CMR)[4] | ||||||||||
MAK |
Schweiz: 5 μg·m−3 (berechnet als Chrom)[5] | ||||||||||
Toxikologische Daten | |||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Ammoniumdichromat ist ein Ammoniumsalz der Dichromsäure. Es besitzt die Formel (NH4)2Cr2O7.
Ammoniumdichromat ist ein orangefarbenes Pulver, das gut in Wasser löslich ist.
Auf Grund seiner Zusammensetzung aus einem leicht oxidierbaren Kation (Ammoniumion) und einem starken Oxidationsmittel (Dichromat) kann es sich exotherm zersetzen.
Das bekannteste Experiment zur Zersetzung von kristallinem Ammoniumdichromat ist der Vulkanversuch. Dabei wird ein größerer Kristall oder ein kleines Häufchen oben entzündet.[7] Nach dem Entzünden schreitet die Reaktion unter lebhaftem Glühen, Rauschen (Stickstoffentwicklung) und der Bildung von lockerem graugrünem Dichromtrioxid fort. Das gebildete Dichromtrioxid quillt wie Vulkanasche aus der Reaktionsstelle hervor und bildet so einen Kegel. Die entsprechende Reaktionsgleichung für diese Reaktion lautet:
Der Vulkanversuch ist an deutschen Schulen aufgrund der Bildung von Chrom(III)-chromat untersagt.[8]
Insgesamt ist Ammoniumdichromat ein starkes Oxidationsmittel, das mit starken Reduktionsmitteln wie zum Beispiel fein verteilten Metallpulvern, Schwefel oder Phosphor sehr heftig (explosiv) reagiert.
Wegen seiner ionischen Natur und den in Wasser ausgebildeten Dissoziationsgleichgewichten wirkt das Ammoniumdichromat ätzend.
Ammoniumdichromat zersetzt sich ab 100 °C exotherm; zwischen 130 und 180 °C tritt Selbstentzündung ein, die Reaktion verläuft auch in Abwesenheit von Sauerstoff ab 240 °C explosiv.[1] Bei einer Initialzündung mittels Pikrinsäure detoniert es auch unter Verdämmung nur unvollständig.[9]
Die Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Beanspruchung ist äußerst gering. So reagiert Ammoniumdichromat beim Zerreiben im nichtglasierten Mörser gar nicht; die Empfindlichkeit gegenüber Schlag entspricht in etwa der von Ammoniumperchlorat (15 cm unter einem 10 kg-Fallhammer; das nicht als explosionsgefährlich eingestufte Ammoniumnitrat detoniert unter dem 10 kg-Fallhammer aus einer Höhe von 20 cm). Die Detonation pflanzt sich auch unter optimalen Bedingungen nur auf sehr kurze Strecken fort.[10][11]
Ammoniumdichromat ist kein Sprengstoff, findet jedoch vereinzelt in pyrotechnischen Sätzen sowie als Katalysator in Treibmitteln auf Ammoniumnitrat-Basis Verwendung.[12]
Ammoniumdichromat ist toxikologisch von der EU-Kommission eingestuft als:
Krebserzeugend Kategorie: 1B (H350: Kann Krebs erzeugen.)
Mutagen Kategorie: 1B (H340: Kann genetische Defekte verursachen.)
Reproduktionstoxisch Kategorie: 1B (H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.)
Weiterhin ist es als lebensgefährlich beim Einatmen (H330) und giftig beim Verschlucken (H301) eingestuft. Der Kontakt mit der Haut wird als gesundheitsschädigend (H312) bewertet. Eine weitere Gefahr von Ammoniumdichromat stellt die Möglichkeit einer Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt (H334/317) dar.
Ökotoxikologisch gilt es als sehr giftig für Wasserorganismen und kann eine längerfristige schädigende Wirkung auf Gewässer haben (H410). In der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS Stand Juli 2005) ist Ammoniumdichromat mit der Kenn-Nummer 290 in die höchste Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft. Auf Grund des in der Literatur angegebenen Biokonzentrationsfaktors von 200–2000 ist eine Anreicherung in Organismen möglich.
Ammoniumdichromat gerbt unter Lichteinwirkung Gelatine oder andere Kolloide, wodurch diese lichtempfindlich und nach Belichtung und Entwicklung selbst zur Farbschicht oder aber zum Farbträger oder Hologramm[14] werden.
Ammoniumdichromat unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Sprengstoffgesetz. In industriellen Mengen unterliegt es außerdem der Störfallverordnung.
Weiterhin bestehen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz), sowie für werdende und stillende Mütter (Mutterschutzrichtlinie).
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