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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter E-Board (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Ein E-Board (weitere Bezeichnungen siehe Abschnitt Bezeichnung) ist ein elektrisch betriebenes, zweispuriges Rollbrett ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann. Typischerweise besteht das E-Board aus einer zweirädrigen Achse mit zwei kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Fahrers gesteuert.
2014 kamen die Geräte erstmals in China auf; seit 2015 machten zahlreiche Prominente das E-Board in den Vereinigten Staaten bekannt.[1]
Für diese noch relativ neue Gerätegattung hat sich noch kein einheitlicher Name etabliert. Neben „E-Board“ werden die Geräte auch wie folgt bezeichnet:[2][3]
„Hoverboards“ tauchten ursprünglich in den Science-Fiction-Filmkomödien Zurück in die Zukunft II und Zurück in die Zukunft III als Filmtrick auf und waren Skateboards ohne Räder, die mehrere Zentimeter über dem Boden schwebten.[4][5]
Als „Balance-Boards“ werden auch Bretter ohne Räder und Antrieb für Balance-Übungen bezeichnet.
„Mini-Segway“ suggeriert, dass es sich um ein Gerät des Herstellers Segway handelt, was jedoch nicht zutrifft.
Shane Chen, ein amerikanischer Geschäftsmann und Gründer der Firma Inventist, beanspruchte die Erfindung des Geräts für sich.[6] Chen startete 2013 eine Kampagne für Hovertrax bei Kickstarter.com. In einem Interview mit der Los Angeles Times machte Chen seine Enttäuschung über das chinesische Patentrecht deutlich. Er erklärte, dass Solowheel, ein selbstbalancierendes Einrad von anderen Herstellern kopiert wurde, nachdem es in der chinesischen Fernsehshow Happy Show gezeigt wurde.[7][8] Im August 2015 kündigte Mark Cuban an, die Hovertrax-Patente von Chen kaufen zu wollen.[8] Außerdem behauptete das amerikanische Unternehmen Investist im Jahr 2015, die Patente zu halten und rechtliche Schritte einzuleiten.[9]
Das Tempo der chinesischen Herstellerindustrie erschwert eine genaue Festlegung, welche Firma als erstes ein E-Board gefertigt hat. Laut David Pierce vom Magazin Wired wurde das Gerät wahrscheinlich unter dem Namen „Smart S1“ von Chic Robotics erfunden, einer 2013 gegründeten chinesischen Technologie-Firma, die mit der Zhejiang-Universität verbunden ist.[1] Das Smart S1 erschien im August 2014 und wurde bei der Messe Kanton zu einem Erfolg. Die Firma patentiert mit dem E-Board verbundene Technologien, aber aufgrund der laxen Durchsetzung des chinesischen Patentrechts wurde das Produkt von mehreren chinesischen Herstellern kopiert.[1]
Im Juni 2015 wurde das E-Board von mehreren Produktfälschern in China hergestellt – ein typisches Verhalten des dortigen Industriesektors.[10] Die gefälschten Produkte unterscheiden sich sehr stark im Preis und in der Qualität und können zahlreiche Fehler enthalten.[1] Die meisten E-Boards werden in Massenproduktion in Shenzhen, China hergestellt.[10] In einigen neueren E-Boards sind Bluetooth-Lautsprecher eingebaut, so dass man beim Fahren Musik hören kann.[11]
Die steigende Beliebtheit des Geräts in den USA wurde zunächst dem breit gefächerten Strauß amerikanischer Prominenter zugesprochen, die sich mit verschiedenen E-Board-Modellen sehen ließen, darunter beispielsweise Justin Bieber, Jamie Foxx, Kendall Jenner, Chris Brown, Soulja Boy und Wiz Khalifa.[1] Die Gründer der amerikanischen Firma PhunkeeTree stießen 2014 bei einer Elektronikmesse in Hong Kong Electronics auf das E-Board und wurden kurz danach in den Vertrieb eingebunden.[12] Die Firma schenkte Kendall Jenner ein E-Board, die auf Instagram ein Video von sich auf dem Board veröffentlichte. Als das virale Video bekannt wurde, fragten andere Prominente vermehrt bei PhunkeeTree nach Freiexemplaren.[1]
Viele E-Boards werden mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ausgerüstet.[13][14] Es gab mehrere Berichte von defekten Batterien, entweder wegen eines elektrischen Kurzschlusses oder Überhitzung, was zur Selbstentzündung führte.[15] Mehrfach wurden seit September 2015 Verletzungen durch Unfälle mit einem E-Board dokumentiert.[16] In den USA haben Selbstentzündungen von E-Boards bereits zu Klagen geführt.[17]
In den USA wurde darauf eine Sicherheitsüberprüfung über E-Boards durchgeführt. Auch in Großbritannien wurden aufgrund von Unfällen öffentlich Zweifel an der Qualität der E-Boards geäußert. Wie bei vielen Radfahrzeugen ohne besonderen Schutz des Fahrers ist es sinnvoll, zusätzliche Schutzmittel wie Gelenkschützer und Helm zu tragen.
Im Februar 2016 kündigte Underwriters Laboratories an, einen Standard zur Überprüfung der Sicherheit von E-Boards entwickelt zu haben – „UL 2272 - Battery Systems for Use in Self Balancing Scooters“ – und Geräte nach diesem Standard für Hersteller zu testen. Bisher konnte kein E-Board mit dem neuen UL-Siegel verifiziert werden.[18][19]
Gesetzliche Einschränkungen beim Gebrauch von E-Boards gibt es in mehreren Ländern.
In Deutschland sind E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum faktisch verboten: Da sie motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren, gelten sie als „Kraftfahrzeug“ und sind daher auf Gehweg und Radweg verboten, sie müssten auf die Straße. Für die Fahrt auf der Straße muss eine Zulassung vorliegen – aber die gibt es in der Regel nicht, weil dem Gerät die dafür notwendige Schutzausstattung für den Fahrer und manches andere fehlt.[20] Neben dem „Fahren ohne Zulassung“ kann ggf. zusätzlich das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen, wenn der „Fahrer“ nicht den Führerschein für die Fahrzeugklasse besitzt, der das E-Board (theoretisch) entsprechen würde.
Der Deutsche Bundesrat sieht die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und fordert in der Drucksache 332/16 die Bundesregierung auf, „die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen [...] im öffentlichen Verkehr [...] zu regeln.“[21]
In Österreich wird 2016 erst vereinzelt öffentlich auf Fahrbahnen – durchwegs niederrangiger als auch auf Radverkehrsanlagen und in Fußgängerbereichen E-Board gefahren. Dominik Tschohl, Rechtsexperte des ÖAMTC Vorarlberg meint: „Der Gesetzgeber habe Probleme, den diversen Booms nachzukommen und diese schnell gesetzlich zu regeln.“ Er nimmt an, dass der Gesetzgeber das E-Board als Spielzeug qualifizieren und damit auf Fahrbahnen allgemein verbieten wird. Es würde dann nur im Fall von Wohn- und Spielstraßen auf Fahrbahnen erlaubt sein, möglicherweise auch in Bereichen für Fußgänger.[22]
In England und Wales dürfen E-Boards nur auf privatem Grund und Boden und mit Einwilligung des Grundstückbesitzers gefahren werden. Auf öffentlichen Gehwegen und Straßen ist das Fahren jedoch gesetzlich untersagt.[23] In Schottland ist es gesetzlich verboten, das Gerät auf Gehwegen zu fahren.[23]
In Mekka wurde das Gerät kurz nach dem Video eines Pilgers auf seinem Haddsch verboten.[24]
Mehrere Fluggesellschaften haben den Transport von E-Boards verboten, sowohl im Gepäckraum als auch als Handgepäck.[25]
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