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Eine Heißläuferortungsanlage (HOA) dient dazu, eine unzulässige Erwärmung von Radsatzlagern durch Defekte bei Schienenfahrzeugen (sogenannte Heißläufer) rechtzeitig feststellen zu können. Durch eine übermäßige Erwärmung eines Radsatzlagers kann es zu einem Achsbruch und in weiterer Folge zu einer Entgleisung des Waggons oder durch die entstehende Hitze und eventuelle Funkenbildung zur Entzündung leichtentzündlicher Güter im Zug und damit zu einem Brand kommen.
Heißläuferortungsanlagen werden überwiegend in Verbindung mit Festbremsortungsanlagen (FBOA, in Österreich FOA) innerhalb einer gemeinsamen Anlage kombiniert, die über die gleichen Prinzipien die Bremsen an Stelle der Radsatzlager auf übermäßige Erwärmungen, z. B. durch festsitzende Bremsen, überwachen.
Technisch gesehen handelt es sich dabei um Infrarotsensoren, die im Gleisbereich montiert sind und die die Temperatur der Achslager der vorbeifahrenden Fahrzeuge messen und die gemessenen Temperaturwerte an eine Auswertungselektronik weitergeben. Wird ein bestimmter Wert überschritten, erfolgt automatisch eine Meldung an den zuständigen Fahrdienstleiter, der die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs ergreift.
Eine kombinierte HOA/FBOA-Anlage besteht in der Regel aus drei Sensoren. Zwei dieser Sensoren stellen den HOA-Teil der Anlage dar. Sie befinden sich von der Gleismitte gesehen außerhalb der Schienen und messen die Temperatur eines sich vorbeibewegenden Achslagers oberhalb des Sensors. Überschreitet die Temperatur des Achslagers eine vorher definierte Grenze, erfolgt eine Alarmmeldung. Der FBOA-Teil besteht aus dem Sensor, der sich zwischen den beiden Schienen auf der Schienenschwelle montiert befindet. Er misst die Temperatur eines sich vorbeibewegenden Radsatzlagers diagonal auf der gegenüberliegenden Gleisseite. Überschreitet die Temperatur des Radsatzlagers eine vorher definierte Grenze, erfolgt ebenfalls eine Alarmmeldung, die jeweils durch „Warmalarm“ und „Heißalarm“ erfolgen kann. Im Unterschied zur HOA ist bei einer FBOA die Überwachung eines der beiden Radsatzlager ausreichend, da Bremsen systembedingt nur achsweise greifen.
Die Spezifikation von Heißläuferortungsanlagen erfolgt in Europa durch DIN EN 15437-1 sowie durch die TSI.
Damit Heißläufer und feste Bremsen an einem Schienenfahrzeug zuverlässig erkannt werden, müssen deren Achsen ebenfalls entsprechend den genannten Spezifikationen konstruiert sein.
Im Netz der Deutschen Bahn gibt es rund 420 Heißläuferortungsanlagen (Stand: 2007).[1]
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