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Logistikdrohne (11754 views - Maschinenbau)

Logistikdrohnen (auch Paketdrohnen) sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zum Transport von Waren eingesetzt werden.
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Logistikdrohne

Logistikdrohne

Logistikdrohnen (auch Paketdrohnen) sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zum Transport von Waren eingesetzt werden.

Einsatz

Für die Logistik, derzeit vor allem im Nahbereich, werden derzeit (Stand 2014) verschiedene Technologien zum Standardtransport von Waren und Gütern per Drohne aus der Luft getestet. Als Anwendungsgebiete sind zum einen der innerbetriebliche und außerbetriebliche Transport sowie der Versand und die Verteilung von Gütern geplant.

Innerhalb von Lagerhallen müssen Unternehmen keine Fluggenehmigungen für den öffentlichen Luftraum einholen und Drohnen können zur Automatisierung von Hochregal- und anderen Lagersystemen eingesetzt werden. In vielen Fällen sind Zulassung, Einsatz und mögliche Konfliktszenarien noch nicht geklärt.[1]

Probleme

Hindernisse und Probleme beim Einsatz von Logistik-Drohnen sind vielfältig[2]:

  • Mini-Drohnen können derzeit lediglich Waren mit einem Gewicht von bis zu 2,5 kg transportieren, womit sich die möglichen Anwendungsbereiche bereits deutlich einschränken.
  • Die bisher eingesetzten Drohnen können pro Lieferung nur eine Distanz von maximal 16 km zurücklegen. Der Dienst beschränkt sich auf einen Kundenkreis in Ballungsräumen.
  • Anschaffung und Betrieb der 8-motorigen Fluggeräte sind teuer.
  • Wesentlich steht aber auch die Gesetzeslage entgegen: Die US-Luftfahrt-Behörde FAA prüft den möglichen Einsatz von „Paketdrohnen“ im US-Luftraum. In Deutschland ist diese Zustellungsart derzeit rechtlich unzulässig. Die Deutsche Flugsicherung teilte nach den ersten Berichten von amazon-Drohnen mit, in Deutschland seien eine Reihe von Behörden zu konsultieren: das Luftfahrt-Bundesamt für eine eventuell notwendige Musterzulassung zuständig. Die Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer müssten eine Aufstiegserlaubnis erteilen. Und die Flugsicherung ist zuständig, wenn die Drohnen im kontrollierten Luftraum fliegen, also in Bereichen, wo Instrumentenflugverkehr stattfindet. Das sind z. B. Teile des Gebietes von Großstädten wie Frankfurt am Main mit seinem großen Flughafen. Dort bräuchte jede Drohne eine Genehmigung für jeden einzelnen Flug.[3]

Rechtliche Situation

Für den kommerziellen Einsatz über längere Strecken sind Drohnen in Deutschland nicht zugelassen.

In den Vereinigten Staaten veröffentlichte die zuständige Luftaufsichtsbehörde im Jahr 2015 ein Regelwerk für kommerzielle eingesetzte Drohnen. Drohnen dürfen nur von Personen über 17 Jahren, die eine Prüfung absolviert haben, geflogen werden. Die Drohne muss sich immer in Sichtweite des Piloten befinden (ähnlich wie bei Modellfluggeräten). Es darf nur bei Tag geflogen werden und nicht über Personen und Personengruppen. Amazon zeigte sich verärgert über die neuen Regelungen und erwägt nun, seine geplanten Logistikdrohnen in anderen Ländern einzusetzen.[4]

Logistikunternehmen mit Drohnenversuchen

Amazon

Am 2. Dezember 2013 (Cyber Monday) gab Amazon-Chef Jeff Bezos in einem CBS-Interview bekannt, dass Amazon unter dem Label Prime Air die Auslieferung von Bestellungen mit Rotor-Drohnen für 2014 plant. Der Einsatz wurde für die Vereinigten Staaten anvisiert. Die vorgesehenen Drohnen verfügen über acht kleine Rotoren und können eine Nutzlast von maximal 2,5 kg transportieren. Die Reichweite beträgt 16 km. Ihr Einsatz zur Auslieferung im Internet bestellter Lebensmittel wird angesichts ihrer geringen Traglast vorerst nicht erwogen.[5]

Im Dezember 2016 lieferte Amazon erstmals die Bestellung eines Kunden in Cambridge mit Hilfe einer vollautomatischen Drohne aus. Von der Bestellung bis zur Lieferung vergingen dabei 13 Minuten. In der Testphase sollen zunächst zwei Kunden in der Gegend auf diese Weise beliefert werden, später "hunderte".[6]

Google

Das US-Unternehmen entwickelt in Konkurrenz zu Amazon ebenfalls Fluggeräte, die Produkte innerhalb kürzester Zeit zum Kunden bringen sollen. Zum Einsatz kommen sollen sie in schwer zugänglichen Gebieten ebenso wie in Millionenstädten mit dichtem Verkehr. Als Konkurrent zu Amazon bietet Google bereits heute an, in Zusammenarbeit mit Händlern in San Francisco, Los Angeles und New York City bestellte Waren noch am selben Tag zuzustellen. Das Drohnen-System soll ermöglichen, Waren innerhalb weniger Minuten auszuliefern, sagte Google-entwickler Astro Teller der „Berliner Zeitung“. Bis 2016 solle das Liefersystem zur Marktreife gebracht werden. Mit einem Prototyp hat Google in Australien bereits zwei Farmen beliefert. Aus Sicherheitsgründen würden die Drohnen nicht landen und die Ware über ein Seil herablassen.[7]

Deutsche Post / DHL

Die Deutsche Post AG erforscht ebenfalls den Einsatz von Paketkoptern für besonders eilige Sendungen.[8] DHL startete 2014 einen Feldversuch eines Liniendienstes per Paketkopter zwischen der Hafenstadt Norden und der Nordsee-Insel Juist über mehrere Monate. DHL testete die Drohne gemeinsam mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Das Gerät der Firma microdrones mit vier elektrisch betriebenen Rotoren flog eine festgelegte Route über das Wattenmeer automatisch ab. Je nach Wind benötigt sie für die 12 km lange Strecke zur „Seehund“-Apotheke auf der Insel rund 16 Minuten. In Notfällen kann nach DHL-Angaben über eine mobile Bodenstation eingegriffen werden. Es waren Genehmigungen der Flugsicherung, der Nationalparkverwaltung Wattenmeer und anderer Stellen nötig.[9]

Französische Post / DPD

Die DPDgroup hat im Dezember 2016 nach eigenen Angaben den ersten kommerziellen Linienverkehr mit Lieferdrohnen aufgenommen. Die Drohne legt dabei zwischen einem Paketshop in Saint-Maximin-la-Sainte-Baume und einem Startup-Gründerzentrum in Pourrières eine Distanz von 15 km zurück und kann bis zu 3 kg Nutzlast transportieren. Sie fliegt dabei vollautomatisch, wird aber von einem Kontrollzentrum aus überwacht.[10]

Schweizerische Post

Die Schweizerische Post hat nach dem Drohnenabsturz vom 25. Januar 2019 die Testflüge vorerst eingestellt.[11] Die Drohne stürzte aus noch unbekannten Gründen in den Zürichsee. Am 27. Januar wurde sie von Tauchern der Zürcher Seepolizei gefunden und am 28. Januar geborgen.[12] Nachdem der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden konnte, kam es am 9. Mai zum nächsten Absturz, so das der Betrieb erneut schweizweit eingestellt wurde.[13] Dieses Mal stürzte die rund 10 Kilogramm schwere Drohne ungebremst, da sich der Fallschirm von der Drohne gelöst hatte, nur rund 50 Meter neben einer Waldspielgruppe (vgl. Waldkindergarten) mit spielenden Kindern und deren zwei Betreuerinnen zu Boden.[14][15]

United Parcel Service

Der Paketdienst United Parcel Service (UPS) denkt ebenfalls über den Einsatz von automatisch fliegenden Transportrobotern nach. „Der kommerzielle Einsatz von Drohnen ist eine interessante Technologie und wir prüfen dies weiterhin“, sagte laut FAZ ein Sprecher dem US-Blog „The Verge“. UPS experimentiert bereits mit einer Flotte von Mini-Drohnen für den Paket-Transport.[16]

Kriminelle Anwendungen

Mit einer größeren Verbreitung von Logistikdrohnen nahm auch ihr Einsatz für kriminelle Aktionen zu. Drogen und Mobiltelefone wurden mehrfach versucht, mittels Drohnen in deutsche Gefängnisse zu schmuggeln. Im Dezember 2014 stürzte eine mit Drogen beladene Drohne beim Anflug auf ein Zellenfenster des Hamburger Untersuchungsgefängnisses im Stadtzentrum auf das Dach der Anstalt. Der Spiegel berichtete, der Quadrokopter sollte laut Ermittlern ein Paket mit Marihuana, einem iPhone und einem USB-Stick mit Filmen direkt zu einer Zelle ausliefern. Der Häftling hätte es durch die Gitterstäbe greifen können.[17]

Am 4. Dezember war bereits eine „Drogen-Drohne“ im Freistundenhof des Gefängnisses in Bremen Oslebshausen abgestürzt. Am Rumpf der Drohne vom Typ DJI Phantom 1 hing ein Plastikbehälter eines Kinder-Überraschungseis, gefüllt mit zehn Gramm Marihuana.

Weil sich die Fälle häuften versuchten die Gefängnisse zunächst mit Hilfe von GPS-Jammern die Navigation der Drohnen zu stören. Allerdings ist der Einsatz dieser Geräte nach den Kriterien der Bundesnetzagentur problematisch, da Störsender verboten sind und alle Geräte auch im Umkreis gestört werden.

Als erstes Bundesland stimmte die Bremische Bürgerschaft im September 2015 über eine Flugverbotszone über den Justizvollzugsanstalten des Landes ab. Angeregt wurde das Verbot von der Justizbehörde. Hamburg hatte das Thema bereits in die Staatssekretärsrunde auf Bundesebene eingebracht.

Siehe auch



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Maschinenbau

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